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   BFH, 21.11.2007 - X S 32/07 (PKH)   

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https://dejure.org/2007,12136
BFH, 21.11.2007 - X S 32/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,12136)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2007 - X S 32/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,12136)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,12136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1
    PKH; erneuter Antrag

  • datenbank.nwb.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei erneutem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 10.01.1991 - 2 B 330/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Mangelnde Erfolgsaussicht

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X S 32/07
    Einem erneuten PKH-Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zur Begründung des erneuten Gesuchs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht lediglich Gesichtspunkte vorgebracht werden, die bereits in der vorangegangenen PKH-Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Erörterung waren (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1805; Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Juli 1996 7 WF 70/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1997, 756; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Bremen vom 10. Januar 1991 2 B 330/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 219; Beschluss des OVG Bautzen vom 7. Oktober 2003 2 E 195/03, NVwZ-RR 2004, 708).
  • OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96
    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X S 32/07
    Einem erneuten PKH-Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zur Begründung des erneuten Gesuchs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht lediglich Gesichtspunkte vorgebracht werden, die bereits in der vorangegangenen PKH-Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Erörterung waren (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1805; Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Juli 1996 7 WF 70/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1997, 756; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Bremen vom 10. Januar 1991 2 B 330/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 219; Beschluss des OVG Bautzen vom 7. Oktober 2003 2 E 195/03, NVwZ-RR 2004, 708).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X S 32/07
    Einem erneuten PKH-Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zur Begründung des erneuten Gesuchs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht lediglich Gesichtspunkte vorgebracht werden, die bereits in der vorangegangenen PKH-Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Erörterung waren (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1805; Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Juli 1996 7 WF 70/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1997, 756; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Bremen vom 10. Januar 1991 2 B 330/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 219; Beschluss des OVG Bautzen vom 7. Oktober 2003 2 E 195/03, NVwZ-RR 2004, 708).
  • BFH, 21.08.2007 - X S 16/07

    Protokollberichtigung

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X S 32/07
    Durch Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die gegen die Ablehnung des Antrags auf Protokollberichtigung gerichtete Beschwerde habe keine hinreichende Erfolgsaussicht.
  • OVG Sachsen, 07.10.2003 - 2 E 195/03

    Prozesskostenhilfe, erneuter Antrag, Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X S 32/07
    Einem erneuten PKH-Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zur Begründung des erneuten Gesuchs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht lediglich Gesichtspunkte vorgebracht werden, die bereits in der vorangegangenen PKH-Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Erörterung waren (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1805; Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Juli 1996 7 WF 70/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1997, 756; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Bremen vom 10. Januar 1991 2 B 330/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 219; Beschluss des OVG Bautzen vom 7. Oktober 2003 2 E 195/03, NVwZ-RR 2004, 708).
  • BFH, 16.09.2008 - X S 19/08

    Erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe - Anhörungsrüge

    Diesen Antrag verwarf der angerufene Senat durch Beschluss vom 21. November 2007 X S 32/07 (PKH) als unzulässig.

    Auf den gegenüber dem Antragsteller ergangenen Beschluss vom 21. November 2007 X S 32/07 (PKH) wird Bezug genommen.

  • BFH, 17.03.2008 - X S 6/08

    Rechtsschutzbedürfnis für erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Diesen Antrag verwarf der angerufene Senat durch Beschluss vom 21. November 2007 X S 32/07 (PKH) als unzulässig.

    Auf den gegenüber dem Antragsteller ergangenen Beschluss vom 21. November 2007 X S 32/07 (PKH) wird Bezug genommen.

  • BFH, 17.03.2008 - X B 93/07

    Protokollberichtigung: protokollierungspflichtige Vorgänge, Protokollfälschung,

    Ergänzend bringt der Kläger in seinen in den Verfahren X S 32/07 (PKH) und X S 6/08 (PKH) eingereichten Schriftsätzen vom 26. Oktober 2007 und vom 25. Januar 2008 vor, bei interessengerechter Auslegung enthalte die im Protokollberichtigungsantrag genannte sinngemäße Äußerung, dass der Kläger die Besteuerungsgrundlagen, die den vom FA zugesagten Änderungsbescheiden zugrunde lägen, nicht überprüfen könne, einen protokollierungspflichtigen Widerrufsvorbehalt der Erledigungserklärung.
  • OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11

    Rechtswirkungen bestandskräftiger Ablehnung der Prozesskostenhilfe bzw.

    Soweit der Antragsteller ungeachtet dessen und ohne jegliches neue tatsächliche Vorbringen (oder auch nur eine irgend geartete Auseinandersetzung mit der bekannten rechtlichen Beurteilung durch Amtsgericht wie Senat) sein offenkundig nach wie vor unbegründetes Gesuch wiederholt, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs bzw. der Bestandskraft der zur identischen Sachlage ergangenen Entscheidung zur PKH/VKH bereits als solches unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940 f. [Tz. 16]; BFH - Beschluß vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) - juris; OVG Bremen - Beschluß vom 10. Januar 1991 - juris; OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. April 2007 - 5 WF 68/07 - MDR 2007, 1286; Zöller 28 -Geimer, § 117 ZPO Rz. 6 a.E.) - ebenso fehlt ihm für eine erneute Beschwerde gegen die Versagung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 19. Juli 1996 - 7 WF 70/96 - FamRZ 1997, 756 f. [selbst für den Fall, daß eine frühere Beschwerde aufgrund Verfristung unzulässig war]).
  • BGH, 19.01.2010 - VIII ZB 80/09

    Beiordnung eines Notanwalts im Fall eines bereits abgelehnten

    Sollte in dem Schriftsatz des Beklagten vom 12. Januar 2010 zugleich ein erneuter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu sehen sein, wäre dieser Antrag unzulässig, da eine Entscheidung des Senats über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits erfolgt ist und der Beklagte keine insoweit beachtlichen neuen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, unter II 2; ebenso BFH, Beschluss vom 21. November 2007 - X S 32/07, juris, Tz. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Die Unzulässigkeit eines zweiten Antrags auf PKH steht damit im Ergebnis nur dann in Frage, wenn bei unveränderten Entscheidungsgrundlagen bzgl der wirtschaftlichen Verhältnisse (auch) eine unveränderte Sach- und Rechtslage bzgl des Streitgegenstandes besteht, denn nur für diesen Fall ist die Grundlage für die Feststellung eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses gegeben, die darin besteht, das Gericht nicht im Laufe des Verfahrens zur Hauptsache zur fortgesetzten Prüfung von deren Erfolgsaussicht zu zwingen (BFH, Beschluss vom 21. November 2007 - X S 32/07 PKH, juris RdNr 14).
  • LAG Hamm, 14.04.2009 - 1 Ta 115/09

    Aussetzung; wiederholte Aussetzungsanträge; Rechtsschutzbedürfnis; materielle

    c) Letztlich kann diese Frage aber dahinstehen, da dem neuerlichen Aussetzungsbegehren der Beklagten vom 22.01.2009 jedenfalls das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BGH, 03.03.2004 a.a.O.; BFH, 21.11.2007 - X S 32/07 (PKH) - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 15 AS 295/11
    Dieses wäre dann zu verneinen, wenn zur Begründung des erneuten Gesuchs in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht lediglich Gesichtspunkte vorgebracht werden, die bereits in der vorangegangenen PKH-Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Erörterung waren (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.11.2007 - X S 32/07 (PKH) m. w. N. - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.10.2003 - 2 E 195/03 m. w. N. - jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2008 - L 9 B 49/08
    Es kann ihm daher jedenfalls nicht gestattet sein, nach Abschluss des Prozesskostenhilfeverfahrens seinen Antrag mit Gründen zu wiederholen, die bereits im vorausgegangenen Verfahren hätten vorgebracht werden können (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 B 330/90 in NVwZ-RR 1992 Seite 219, 220; so auch BGH a.a.O.; BFH, Beschluss vom 21. November 2007, X S 32/07 (PKH); Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Oktober 2003, 2 E 195/03, = NVwZ-RR 04, 708).
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