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   BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04   

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https://dejure.org/2006,11316
BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04 (https://dejure.org/2006,11316)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2006 - VI R 71/04 (https://dejure.org/2006,11316)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - VI R 71/04 (https://dejure.org/2006,11316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9
    Umschulung/Qualifizierung: Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme als vorab entstandene Werbungskosten; Erheblichkeit der erstmaligen Ausübung eines Berufes für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen im Fall einer erwerbsbezogenen Veranlassung; Vorliegen von vorab ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Erziehungszeit; Umschulung; Vorab entstandene Werbungskosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die geänderte und im Streitjahr maßgebliche Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, zur Umschulung), vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, zum berufsbegleitenden Erststudium) und vom 27. Mai 2003 VI R 33/01 (BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884, zur erstmaligen Berufsausbildung) verwiesen.

    Denn in diesen Fällen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Steuerpflichtige das hierdurch erworbene Berufswissen am Arbeitsmarkt einsetzen kann, um künftig Einnahmen zu erzielen (BFH-Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 22. Juli 2003 VI R 137/99, BFHE 202, 561, BStBl II 2004, 888).

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die geänderte und im Streitjahr maßgebliche Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, zur Umschulung), vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, zum berufsbegleitenden Erststudium) und vom 27. Mai 2003 VI R 33/01 (BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884, zur erstmaligen Berufsausbildung) verwiesen.
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die geänderte und im Streitjahr maßgebliche Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, zur Umschulung), vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, zum berufsbegleitenden Erststudium) und vom 27. Mai 2003 VI R 33/01 (BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884, zur erstmaligen Berufsausbildung) verwiesen.
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 137/99

    Vorab entstandene Werbungskosten bei Erziehungsurlaub

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Denn in diesen Fällen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Steuerpflichtige das hierdurch erworbene Berufswissen am Arbeitsmarkt einsetzen kann, um künftig Einnahmen zu erzielen (BFH-Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 22. Juli 2003 VI R 137/99, BFHE 202, 561, BStBl II 2004, 888).
  • BFH, 13.05.2004 - IV R 47/02

    Bewirtungskosten; Fortbildungskosten

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Entgegen der Auffassung des FG hängt die berufliche Veranlassung einer Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme regelmäßig nicht von der Länge des Zeitraums bis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit ab (BFH-Urteile vom 13. Mai 2004 IV R 47/02, BFH/NV 2004, 1402; vom 4. November 2003 VI R 1/03, BFH/NV 2004, 483).
  • BFH, 04.11.2003 - VI R 1/03

    WK-Abzug: Qualifikationsmaßnahme einer Gemeindediakonin

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Entgegen der Auffassung des FG hängt die berufliche Veranlassung einer Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme regelmäßig nicht von der Länge des Zeitraums bis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit ab (BFH-Urteile vom 13. Mai 2004 IV R 47/02, BFH/NV 2004, 1402; vom 4. November 2003 VI R 1/03, BFH/NV 2004, 483).
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 48/02

    WK-Abzug, Aufwendungen für Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
    Kommt es entgegen der Erwartung des Steuerpflichtigen nicht zur Erzielung von Erwerbseinnahmen, ist von vergeblich vorab entstandenen Werbungskosten auszugehen (BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 48/02, BFH/NV 2004, 34).
  • FG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 14 K 46/06

    Aufwendungen zum Erwerb eines Busführerscheins als Werbungskosten im Sinne von §

    Außerdem kann bei einer zur Vermeidung einer drohenden oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Arbeitslosigkeit vorgenommenen Berufsbildungsmaßnahme grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass diese vorrangig der Erweiterung der Allgemeinbildung dient (so auch BFH-Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 71/04).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 41/16

    Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums

    Dennoch erfordert die Abziehbarkeit der Aufwendungen unabhängig von diesen allgemeinen Erwägungen in jedem Einzelfall, dass bereits im Zeitpunkt der Verausgabung ein ausreichend bestimmter, hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus einer angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 2006, VI R 71/04, BFH/NV 2006, 1654; vom 19. April 1996, VI R 24/95, BStBl. II 1996, 452).
  • FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02

    Berücksichtigung von Aufwendungen einer Kasachin für den Erwerb eines deutschen

    Erforderlich ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 27.05.2003 - VI R 33/01 -, BFH/NV 2003, 1119; 22.06.2006 - VI R 71/04 -, DStR 2006, 1111 m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Steuerpflichtige das hierdurch erworbene Wissen am Arbeitsmarkt einsetzen kann, um künftig Einnahmen zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 71/04 -, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 08.08.2006 - 1 K 11438/02

    Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Kasachin für den Erwerb eines Deutschen

    Erforderlich ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 27.05.2003 - VI R 33/01 -, BFH/NV 2003, 1119; 22.06.2006 - VI R 71/04 -, DStR 2006, 1111 m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Steuerpflichtige das hierdurch erworbene Wissen am Arbeitsmarkt einsetzen kann, um künftig Einnahmen zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 71/04 -, a.a.O., m.w.N.).

  • FG München, 26.09.2017 - 2 K 1267/15

    Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen als Betriebsausgaben

    Denn es kommt grundsätzlich auch ein Abzug als vorab entstandene (vorweggenommene) Werbungskosten in Betracht, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten und objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus einer angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 2006, VI R 71/04, BFH/NV 2006, 1654; vom 19. April 1996, VI R 24/95, BStBl. II 1996, 452).
  • FG Thüringen, 11.10.2006 - IV 696/05

    Versagung des hälftigen Vorsteuerabzugs für einen Pkw in 2002 nach § 15 Abs. 1b

    Erforderlich ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen (vgl. Entscheidung des BFH vom 22. Juni 2006 VI R 71/04, BFH/NV 2006, 1654 m. w. N.).
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