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   BFH, 22.07.2004 - VII B 88/04   

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https://dejure.org/2004,14719
BFH, 22.07.2004 - VII B 88/04 (https://dejure.org/2004,14719)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2004 - VII B 88/04 (https://dejure.org/2004,14719)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - VII B 88/04 (https://dejure.org/2004,14719)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.09.1981 - II R 56/78

    Packwagen - Schausteller - Zulassungsverfahren - Kraftfahrzeugsteuer -

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VII B 88/04
    Abgesehen davon verschweigt die Beschwerde, dass die vorgenannte Rechtsfrage in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits vielfach und klar dahin beantwortet worden ist, dass das FA ungeachtet der Verbindlichkeit verkehrsbehördlicher Begriffe auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht die Entscheidung, ob es sich um einen PKW oder LKW handelt, in eigener Verantwortung zu treffen hat, ohne dabei an die Rechtsansicht der Verkehrsbehörde gebunden zu sein (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 3. Februar 2003 VII B 266/02, BFH/NV 2003, 658; ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des BFH vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, BStBl II 1982, 82).
  • BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03

    KraftStG : Einordnung als Pkw oder Lkw

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VII B 88/04
    Denn abgesehen davon, dass dies nach § 115 Abs. 2 FGO kein Grund ist, der zur Zulassung einer Revision führen kann, hat der Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter obliegt und deshalb einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (vgl. statt aller Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • BFH, 03.02.2003 - VII B 266/02

    Kfz-Steuer; Einstufung eines Kfz als Zugmaschine

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VII B 88/04
    Abgesehen davon verschweigt die Beschwerde, dass die vorgenannte Rechtsfrage in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits vielfach und klar dahin beantwortet worden ist, dass das FA ungeachtet der Verbindlichkeit verkehrsbehördlicher Begriffe auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht die Entscheidung, ob es sich um einen PKW oder LKW handelt, in eigener Verantwortung zu treffen hat, ohne dabei an die Rechtsansicht der Verkehrsbehörde gebunden zu sein (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 3. Februar 2003 VII B 266/02, BFH/NV 2003, 658; ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des BFH vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, BStBl II 1982, 82).
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