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   BFH, 22.08.1989 - IV B 156/88   

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https://dejure.org/1989,7251
BFH, 22.08.1989 - IV B 156/88 (https://dejure.org/1989,7251)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1989 - IV B 156/88 (https://dejure.org/1989,7251)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1989 - IV B 156/88 (https://dejure.org/1989,7251)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 100/71

    Ersatzzustellung - Zulässigkeit - Vergebliche Zustellung - Postbeamter -

    Auszug aus BFH, 22.08.1989 - IV B 156/88
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Mai 1975 IV R 100/71 (BFHE 116, 90, BStBl II 1975, 791) ist die Ersatzzustellung nach § 182 ZPO, die - wie dargelegt - den Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsadressaten zur Voraussetzung hat, auch dann zulässig, wenn der Postbeamte die Zustellung vergeblich in - möglicherweise Bürozwecken dienenden - Räumen versucht hat, deren Anschrift der Zustellungsempfänger selbst als seine Wohnung angegeben hat.

    den Empfänger nicht angetroffen" - gemäß §§ 417 ff. ZPO unrichtig sei, trägt derjenige, der sich darauf beruft (Urteil in BFHE 116, 90, BStBl II 1975, 791).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BFH, 22.08.1989 - IV B 156/88
    Unerheblich ist, ob die Person, der zugestellt werden soll, in der betreffenden Räumlichkeit ihren Wohnsitz begründet hat oder ob der Adressat in dieser Wohnung polizeilich gemeldet ist (BFH-Urteil vom 26. November 1975 I R 157 /73, BFHE 117, 344, BStBl II 1976, 137; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1977 III ZR 1/76, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 1858).
  • BFH, 26.11.1975 - I R 157/73

    Konkurs des gesetzlichen Vertreters - GmbH - Wirksamkeit von Zustellungen -

    Auszug aus BFH, 22.08.1989 - IV B 156/88
    Unerheblich ist, ob die Person, der zugestellt werden soll, in der betreffenden Räumlichkeit ihren Wohnsitz begründet hat oder ob der Adressat in dieser Wohnung polizeilich gemeldet ist (BFH-Urteil vom 26. November 1975 I R 157 /73, BFHE 117, 344, BStBl II 1976, 137; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1977 III ZR 1/76, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 1858).
  • FG Saarland, 08.03.2013 - 1 K 1342/12

    Zugang eines Verwaltungsakts bei Gelangung in den Machtbereich des

    Erweckt ein Adressat den Anschein, er wohne an einem bestimmten Ort, so kann selbst dann unter dieser Adresse wirksam bekannt gegeben werden, wenn er dort tatsächlich niemals gewohnt hat (BFH vom 22. August 1989 IV B 156/88, BFH/NV 1990, 749).
  • BFH, 21.05.1991 - IV R 120/90

    Schlüssiger Vortrag der Verfahrensrüge der gesetzwidrigen Nichtvertretung im

    Denn eine Ersatzzustellung ist gemäß § 182 ZPO selbst dann zulässig, wenn der Postbeamte die Zustellung vergeblich in den Räumen versucht hat, deren Anschrift der Zustellungsempfänger als seine Wohnung angegeben hat (Beschluß des erkennenden Senats vom 22. August 1989 IV B 156/88, BFH/NV 1990, 749).
  • BFH, 14.07.1994 - X R 256/93

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bei der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    In dieser Hinsicht trägt die Behauptungs- und Beweislast derjenige, der sich darauf beruft, daß die Feststellung des Zustellungsbeamten unrichtig sei (vgl. BFH- Beschlüsse vom 22. August 1989 IV B 156/88, BFH/NV 1990, 749; vom 21. Mai 1991 IV R 120/90, BFH/NV 1992, 474).
  • FG München, 23.05.2001 - 1 K 3007/99

    Klage auf Fortsetzung des Klageverfahrens; Fortsetzung des Klageverfahrens 1 K

    Andererseits reicht die bloße Setzung eines Rechtsscheins für die Annahme einer zustellungsfähigen Wohnadresse aus (vgl. Beschlüsse des BFH vom 21.5.1991 IV R 120/90, BFH/NV 1992, 474, und vom 22.8.1989 IV VB 156/88, BFH/NV 1990, 749; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO , § 181 Rz 4, Zöller, Kommentar zur ZPO , § 181 Rz 8).
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