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   BFH, 22.08.1989 - VIII R 215/85   

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https://dejure.org/1989,5888
BFH, 22.08.1989 - VIII R 215/85 (https://dejure.org/1989,5888)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1989 - VIII R 215/85 (https://dejure.org/1989,5888)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 (https://dejure.org/1989,5888)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 22.08.1989 - VIII R 215/85
    Letzteres ist auch dann nicht der Fall, wenn ein überwiegender Teil der Steuerpflichtigen - sei es auch durch Versäumnisse der Finanzverwaltung - seine Kapitalerträge nicht erklärt (zur weiteren Begründung vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543, Der Betrieb 1989, 1648).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hänge die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 ; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergebe (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
  • BFH, 17.11.1992 - X ER-P-15/92

    Abweichen des Großen Senats von der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichte

    Diese Auffassung würde zu einer Beteiligung des VIII.Senats des BFH führen, dessen Urteil vom 22.August 1989 VIII R 215/85 (BFH/NV 1990, 210) vom Großen Senat des BVerwG als die jüngste abweichende Entscheidung bezeichnet worden ist.

    des VIII.Senats vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80 (BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369, insoweit NV) und vom 22.August 1989 VIII R 215/85 (BFH/NV 1990, 210).

    Den Urteilen VIII R 79/80 und VIII R 215/85 sei nicht zu entnehmen, wann die von allen Richtern unterschriebenen Entscheidungen der FG den Geschäftsstellen übergeben worden seien.

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hängt die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81]; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergibt (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
  • BFH, 19.06.1990 - VII R 67/88

    Zulässigkeit einer Revision

    Die späte Zustellung eines Urteils ist selbst dann kein Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 bzw. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn sie über zehn Monate, aber nicht später als ein Jahr nach der mündlichen Verhandlung erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1989 VIII R 215/85, BFH / NV 1990, 210).
  • BFH, 14.03.1990 - X R 52/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Wird das Urteil mit einer zeitlichen Verzögerung von weniger als 12 Monaten abgefaßt, müssen Umstände vorliegen, die dafür sprechen, daß die Entscheidungsgründe als Folge der verzögerten Abfassung das Ergebnis der mündlichen Verhandlung und der Beratung nicht mehr zuverlässig wiedergeben (z. B. BVerwG-Beschluß vom 29. Dezember 1988 3 CB 42.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 133 VwGO Nr. 86, sowie BFH-Beschlüsse vom 14. August 1986 III R 44/86, BFH/NV 1987, 102, und vom 22. August 1989 VIII R 215/85, NV).
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