Rechtsprechung
BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten vom Familienwohnort zum Belegenheitsort seiner Liegenschaften als Werbungskosten - Anforderungen an Abziehbarkeit von notwendigen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und …
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81
Das FA beruft sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) und vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG liegen nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer die Hin- und Rückfahrt von der Entfernung und vom Zeitaufwand mit dem von ihm benutzten Beförderungsmittel an einem Arbeitstag zurücklegen kann und ihm darüber hinaus soviel Zeit verbleibt, daß er in der Lage ist, noch an demselben Tag am Arbeitsplatz seiner Beschäftigung nachzugehen (vgl. Urteil in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
- BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81
Nur ausnahmsweise sind derartige Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654). - BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81
Das FA beruft sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) und vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
- FG München, 23.07.1997 - 1 K 3995/93
Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten zum vermieteten Objekt
In diesem Sinne zählen auch Aufwendungen für Fahrten zum vermieteten Objekt zu den Werbungskosten (vgl. Urteil des BFH vom 23.7.1985 - IX R 47/81 -, BFH/NV 1986, 27). - FG München, 10.12.1997 - 1 K 2636/96
Geltendmachung von Fahrtkosten zu einer Mietwohnung als Sonderwerbungskosten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 10.12.1997 - 1 K 530/95 In diesem Sinne können auch nachgewiesene Aufwendungen für Fahrten zum vermieteten Objekt zu den Werbungskosten zählen (vgl. Urteil des BFH vom 23.7.1985 IX R 47/81, BFH/NV 1986, 27).