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BFH, 24.03.1986 - IX B 111/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bindung an die rechtliche Beurteilung im ersten Rechtszug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.04.1985 - IX R 33/80
Gesonderte Feststellung von festzusetzenden Einkünften
Auszug aus BFH, 24.03.1986 - IX B 111/85
Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 23. April 1985 IX R 33/80 die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück, da dieses die Vorgreiflichkeit eines Feststellungsverfahrens übersehen habe.Anmerkung: Das in dem vorstehenden Beschluß erwähnte Urteil v. 23.4.1985 - IX R 33/80 ist in BFH/NV 1986, 319 abgedruckt.
- BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 24.03.1986 - IX B 111/85
Sie machen außerdem geltend, daß der Erlaß eines Feststellungsbescheids zur Unzulässigkeit der anhängigen Klage gegen den Folgebescheid (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605) und dazu führen würde, daß es erneut zu einem Rechtsstreit - über den Feststellungsbescheid - kommen würde.Insbesondere beinhaltet der von den Klägern genannte BFH-Beschluß in BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 keine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der hier entscheidungserheblichen Rechtsfrage.
- BFH, 25.02.1976 - I R 77/74
Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Erlaß eines Urteils - …
Auszug aus BFH, 24.03.1986 - IX B 111/85
Die Bindung an die rechtliche Beurteilung im ersten Rechtszug entfällt nur dann, wenn sich im zweiten Rechtsgang ein anderer Sachverhalt ergibt oder wenn nach der Zurückverweisung eine rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1976 I R 77/84, BFHE 118, 361, BStBl II 1976, 431 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).