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BFH, 24.10.1975 - VI R 39/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kirchenrecht - Kirchensteuererlaßsache - Land Bremen - Zuständigkeit der Kirchenbehörde - Finanzrechtsweg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 327
- DB 1976, 1202
- BStBl II 1976, 99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.1975 - VI R 123/72
Kirchenrecht - Kirchensteuer - Anwendbarkeit kirchenrechtlicher Vorschriften - …
Auszug aus BFH, 24.10.1975 - VI R 39/72
Die Stellungnahme des Senators für Finanzen stimmt im wesentlichen mit seiner Stellungnahme in dem Urteil vom 24. Oktober 1975 VI R 123/72 (BStBl II 1976, 101) überein.Der BFH leitet die Revisibilität aus § 7 Abs. 1 des (staatlichen) Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgesellschaften in der Freien Hansestadt Bremen -- Kirchensteuergesetz -- vom 18. Dezember 1974 (BGBl I 1975, 172) ab, wie im Urteil VI R 123/72 im einzelnen dargelegt ist.
- BFH, 20.10.1972 - VI R 56/69
Arbeitslohn eines Arbeitnehmers - Lohnkirchensteuer der Ehefrau - …
Auszug aus BFH, 24.10.1975 - VI R 39/72
Aus ähnlichen Überlegungen hat der Senat schon im Urteil vom 20. Oktober 1972 VI R 56/69 (BFHE 107, 349, BStBl II 1973, 170) den Finanzrechtsweg für gegeben erachtet, wenn ein Arbeitnehmer, der keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, die Erstattung von Kirchensteuer begehrt, die rechtswidrig von seinem Arbeitslohn einbehalten worden ist.