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BFH, 25.02.1954 - V 236/53 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung einer Werkleistung von einer Lieferung bei Absicht der Parteien auf Entrichtung einer Arbeitsleistung - Zeitpunkt des Erlöschens eines Eigentumsvorbehaltes beim Kaufvertrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 630
- DB 1954, 467
- BStBl III 1953, 151
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.12.1953 - V 57/53 S
Anwendung des §8 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB) bei …
Auszug aus BFH, 25.02.1954 - V 236/53 U
Wer aber feststehende Preise zum Ausgangspunkt seiner Berechnungen macht, rechnet nicht wie ein Händler, sondern wie ein Werkleistender (vgl. das Urteil des erkennenden Senats V 57/53 S vom 3. Dezember 1953, Bundessteuerblatt 1954 III S. 65). - RFH, 23.10.1925 - V A 182/25
Auszug aus BFH, 25.02.1954 - V 236/53 U
Daß im Streitfalle, anders als in dem in der angeführten Entscheidung zu beurteilenden Falle, die auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beruhende Annahme eines Werkvertrages ein vom Steuerpflichtigen nicht gewünschtes Ergebnis zeitigt, ist kein Grund, von den in beiden Fällen anzuwendenden Grundsätzen abzugehen (vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs V A 182/25 vom 23. Oktober 1925, Slg. Bd. 17 S. 228, Reichssteuerblatt 1926 S. 14).
- BFH, 12.05.1955 - V 85/54 U
Inanspruchnahme der Großhandelsvergünstigung durch einen Kraftwagenhändler - …
Er beruht auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und führt zu einer vom bürgerlichem Rechte losgelösten Beurteilung des Tatbestands nur nach umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten ohne Rücksicht darauf, ob das hiernach gefundene Ergebnis dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich ungünstig ist oder nicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 236/53 U vom 25. Februar 1954, Slg. Bd. 58 S. 630, BStBl. 1954 III S. 151). - BFH, 17.01.1957 - V 249/55 U
Abgrenzung einer Werklieferung von einer Leistung - Irrelevanz der …
Daß die bürgerlich-rechtlichen Eigentumsverhältnisse am überlassenen Stoff für die Frage der Abgrenzung einer Werklieferung von einer Leistung ohne Bedeutung sind, hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. Urteil V 236/53 U vom 25. Februar 1954, Slg. Bd. 58, S. 630, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 151).