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   BFH, 25.02.1972 - VIII R 21/66   

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https://dejure.org/1972,1358
BFH, 25.02.1972 - VIII R 21/66 (https://dejure.org/1972,1358)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1972 - VIII R 21/66 (https://dejure.org/1972,1358)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1972 - VIII R 21/66 (https://dejure.org/1972,1358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 558
  • BStBl II 1972, 472
  • BStBl II 1972, 558
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.03.1957 - IV B 288/55

    Einjährige Frist bei erstmaliger Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge - Beginn

    Auszug aus BFH, 25.02.1972 - VIII R 21/66
    Die Beschwerdeentscheidung der OFD M und die Zerlegungsbescheide des beklagten FA müssen aufgehoben werden, weil die Bescheide infolge Fristablaufs gemäß § 387 Abs. 3 Satz 4 AO -- der auch bei erstmaligen Zerlegungen gilt (vgl. BFH-Entscheidung IV B 288/55 U vom 7. März 1957, BFH 64, 479, BStBl III 1957, 178) -- nicht mehr ergehen durften.
  • BFH, 10.06.1966 - VI B 31/63

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags bei der Ausübung eines Gewerbes in mehreren

    Auszug aus BFH, 25.02.1972 - VIII R 21/66
    Die weitere Beschwerde, die nach der Einführung der FGO als Klage zu behandeln ist (vgl. Urteil des BFH VI B 31/63 vom 10. Juni 1966, BFH 86, 590, BStBl III 1966, 598), ist begründet.
  • FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04

    Möglichkeit der Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags; Anwendung

    Wie immer der Begriff des Antrags formuliert wird, jedenfalls muss aus der Erklärung oder dem Verhalten desjenigen, der einen Hoheitsakt der Behörde erreichen will, mit ausreichender Klarheit zu entnehmen sein, dass er etwas begehrt und was er begehrt (BFH-Urteil vom 25. Februar 1975 VIII R 21/66, BFHE 104, 558, BStBl II 1972, 472 zur Vorläufervorschrift § 387 Abs. 3 Satz 4 AO a.F.).
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