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BFH, 25.07.1994 - X R 52/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei fehlendem Aufruf der Sache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
Das Bundesverfassungsgericht -- BVerfG -- (Beschluß vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364) formuliert prägnant:. - BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82
Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht …
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28; aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2;… Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2;… Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4). - BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
Zur ordnungsgemäßen Besetzung des X. Senats wird verwiesen auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1994 X R 66/93 (BFH/NV 1994, 499) und auf den in Betriebs-Berater 1994 Beilage 11 zu Heft 17, S. 1 ff. abgedruckten Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Mai 1994 VGS 1--4/93, insbesondere auf die Ausführungen Seite 5 zum Recht des Vorsitzenden, gemäß § 21 g des Gerichtsverfassungsgesetzes den Berichterstatter "aus dem Kreis der Spruchgruppe" auszuwählen, "die durch Mitwirkungsgrundsätze festgelegt ist". - BFH, 09.04.1968 - I R 11/68
Versagung des rechtlichen Gehörs durch Aufruf zu Verhandlung in einer Weise, die …
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 52/93
Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28; aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2;… Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2;… Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
- BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache