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   BFH, 25.10.2005 - VI R 77/02   

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https://dejure.org/2005,4893
BFH, 25.10.2005 - VI R 77/02 (https://dejure.org/2005,4893)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2005 - VI R 77/02 (https://dejure.org/2005,4893)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - VI R 77/02 (https://dejure.org/2005,4893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fachkraft oder Aushilfskraft?

  • IWW (Kurzinformation)

    Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fachkraft oder Aushilfskraft?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien für die Einordnung eines Arbeitnehmers als Fachkraft im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft im Falle der Erhebung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 40a Abs 3 S 3, EStG § 40a Abs 2, EStG § 42 d
    Aushilfe; Fachkraft; Haftung; Land- und Forstwirtschaft; Lohnsteuer-Pauschalierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 269
  • BB 2005, 2797
  • BStBl II 2006, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VI R 77/02
    Ob ein Arbeitnehmer Fachkraft ist, hängt nach dem Senats-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83 (BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681) von der Art der Tätigkeit und von den Kenntnissen ab, die er zur Verrichtung dieser Tätigkeit erworben hat.

    Ein solcher Arbeitnehmer gehört zu den Fachkräften (BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681).

    b) Auch ein Arbeitnehmer, der nicht über eine einschlägige Berufsausbildung verfügt, kann zu den Fachkräften gehören, wenn er in der Lage ist, eine Fachkraft zu ersetzen; denn im Berufsleben werden angelernte Arbeiter im Rahmen ihrer besonderen Tätigkeit den Facharbeitern gleichgestellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681).

    Deshalb hat der Senat einen Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung nur dann als Fachkraft i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 3 EStG angesehen, wenn er anstelle einer Fachkraft eingesetzt ist (BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681; ebenso H 128 "Land- und forstwirtschaftliche Fachkraft" LStH 2005; Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz, § 40a Rz. 65; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 40a Rdnr. D 5; Eisgruber in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, § 40a Rn. 10; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 40a Rz. 11; Hartz/Meesen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort: Pauschalierung der Lohnsteuer, Rz. 230).

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VI R 77/02
    Diese Auslegung gehe über den Gesetzeswortlaut hinaus und führe zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten unzulässigen Privilegierung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 1992 VIII R 79/88, BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2002 - 5 K 2883/99

    Abgrenzung Fachkräfte - Aushilfskräfte (§ 40a Abs. 3 EStG )

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VI R 77/02
    Die dagegen gerichtete Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1390 veröffentlichten Gründen Erfolg.
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