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   BFH, 27.07.2000 - X R 135/97   

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https://dejure.org/2000,2127
BFH, 27.07.2000 - X R 135/97 (https://dejure.org/2000,2127)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2000 - X R 135/97 (https://dejure.org/2000,2127)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - X R 135/97 (https://dejure.org/2000,2127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Baukindergeld für im Zeitpunkt der Wohnungsanschaffung haushaltszugehöriges Kind

  • Wolters Kluwer

    Baukindergeld - Haushaltszugehörigkeit des Kindes

  • Judicialis

    EStG i.d.F. des WohneigFG § 10e Abs. 1; ; EStG i.d.F. des WohneigFG § 34f Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baukindergeld nach § 34 f Abs. 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG i. d. F. des WohneigFG § 10e Abs. 1, § 34f Abs. 2
    Baukindergeld: Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei Wohnungsanschaffung entscheidend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 f
    Baukindergeld; Haushaltszugehörigkeit; Kind; Nutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 521
  • NZM 2001, 251
  • BB 2000, 2458
  • BB 2001, 31
  • DB 2001, 1455
  • DB 2001, 237
  • BStBl II 2001, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.08.1993 - X R 66/91

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG, wenn bei Erwerb des Objekts

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 135/97
    b) Nach dem zu § 34f Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7b EStG ergangenen Senatsurteil vom 11. August 1993 X R 66/91 (BFHE 172, 89, BStBl II 1993, 873) beginnt bei Erwerb eines begünstigten Objekts der "für die erhöhten Absetzungen maßgebende Begünstigungszeitraum" erst mit dem Zeitpunkt der Anschaffung.

    Das zeigt, dass für die Förderung nicht nur die durch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern geminderte Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, sondern auch der erhöhte Wohnraumbedarf durch die Kinder zweckbestimmend ist (BFH in BFHE 172, 89, BStBl II 1993, 873, m.w.N.); Steuerpflichtigen mit Kindern soll ein zusätzlicher Anreiz zum Erwerb von Wohneigentum gegeben werden (Senatsurteil vom 31. Oktober 1991 X R 9/91, BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241, m.w.N.).

  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 135/97
    Das zeigt, dass für die Förderung nicht nur die durch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern geminderte Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, sondern auch der erhöhte Wohnraumbedarf durch die Kinder zweckbestimmend ist (BFH in BFHE 172, 89, BStBl II 1993, 873, m.w.N.); Steuerpflichtigen mit Kindern soll ein zusätzlicher Anreiz zum Erwerb von Wohneigentum gegeben werden (Senatsurteil vom 31. Oktober 1991 X R 9/91, BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1990 - X B 60/90

    Kein Abzugsbetrag nach § 10e EStG im Anschaffungsjahr bei Beginn der Nutzung zu

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 135/97
    Die Jahre, in denen der Steuerpflichtige die Wohnung nach der Anschaffung (noch) nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt, gehen für die Förderung verloren (BFH-Beschluss vom 13. August 1990 X B 60/90, BFHE 161, 537, BStBl II 1990, 977).
  • BFH, 13.09.2001 - IX R 15/99

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    c) Dieses Ergebnis stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 34f des Einkommensteuergesetzes (EStG) insoweit überein, als danach das zu berücksichtigende Kind im Zeitpunkt der Anschaffung zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören muss, selbst wenn es bei Bezug der Wohnung diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt (BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 X R 135/97, BFHE 192, 521, BStBl II 2001, 435).
  • FG München, 28.04.2010 - 10 K 692/09

    Keine Anwendung des Splittingtarifs auf getrennt lebende Ehegatten im Wege der

    cc) Soweit der Kl schließlich in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, ein sachlicher Billigkeitsgrund ergebe sich aus einer Änderung der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 27.07.2000 X R 135/97, BFHE 192, 521, BStBl II 2001, 435) zu den Voraussetzungen einer Haushaltsangehörigkeit des Kindes im Rahmen des § 34f EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung, scheidet ein Ermessensfehler bereits deshalb aus, weil der Kl dieses Begehren in dem zum Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung geführten Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht hat.
  • FG Nürnberg, 10.10.2001 - III 2000/00

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

    Damit wird auch der erhöhte Wohnraumbedarf der Familien mit Kindern berücksichtigt (BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 X R 135/97, BStBl II 2001, 435 in ständiger Rechtsprechung).
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