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BFH, 28.02.2001 - I B 163/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Mietzahlung - Verdeckte Gewinnausschüttung - GbR - Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Aufrechnung
- Judicialis
BGB § 719 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.10.1989 - II R 147/85
Beurteilung eines mit einem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen …
Auszug aus BFH, 28.02.2001 - I B 163/00
Wenn dies in der Folge geschah, so liegt darin keine Überraschungsentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1989 II R 147/85, BFHE 158, 462, BStBl II 1990, 188). - BFH, 21.01.1981 - II R 91/79
Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Versagung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BFH, 28.02.2001 - I B 163/00
Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig geladen wurde (BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401) oder wenn das Gericht aufgrund einer Sachverhaltswürdigung oder einer rechtlichen Erwägung entscheidet, die im gesamten Verfahren nicht angesprochen worden war und mit der der unterliegende Beteiligte vernünftigerweise nicht rechnen musste (…BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.). - BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98
Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus BFH, 28.02.2001 - I B 163/00
Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig geladen wurde (BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401) oder wenn das Gericht aufgrund einer Sachverhaltswürdigung oder einer rechtlichen Erwägung entscheidet, die im gesamten Verfahren nicht angesprochen worden war und mit der der unterliegende Beteiligte vernünftigerweise nicht rechnen musste (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.). - BFH, 26.10.1998 - I B 29/98
Versagung der Akteneinsicht; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 28.02.2001 - I B 163/00
Denn das gebotene Gehör wird --eine ordnungsmäßige Ladung vorausgesetzt-- schon durch die Möglichkeit der Teilnahme gewährt (…BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773; vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627, 628, m.w.N.). - BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 28.02.2001 - I B 163/00
Denn das gebotene Gehör wird --eine ordnungsmäßige Ladung vorausgesetzt-- schon durch die Möglichkeit der Teilnahme gewährt (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773;… vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627, 628, m.w.N.).
- BFH, 28.02.2001 - I S 20/00
Mietzahlung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuerbescheid - Aussetzung der …
Eine von der Antragstellerin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 28. Februar 2001 (I B 163/00, nicht veröffentlicht) als unbegründet zurückgewiesen.