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   BFH, 28.06.1974 - III R 62/73   

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https://dejure.org/1974,902
BFH, 28.06.1974 - III R 62/73 (https://dejure.org/1974,902)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1974 - III R 62/73 (https://dejure.org/1974,902)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1974 - III R 62/73 (https://dejure.org/1974,902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ertragswertverfahren - Bewertung eines Grundstücks - Jahresrohmiete - Schönheitsreparatur - Kostenübernahme durch Mieter - Zuschlag - Wohnzweck - Gewerbezweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschlag zur Jahresrohmiete für Kosten der Schönheitsreparaturen richtet sich nicht nach der Grundstücksart, sondern nach der jeweiligen Nutzung der einzelnen Räume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 569
  • BStBl II 1974, 670
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.06.1971 - III R 105/70

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme

    Auszug aus BFH, 28.06.1974 - III R 62/73
    Das sind grundsätzlich auch die Zuschläge für die vom Mieter übernommenen Kosten für Schönheitsreparaturen, deren Einbeziehung in die Jahresrohmiete der Senat in dem Urteil vom 2. Juni 1971 III R 105/70 (BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675) gebilligt hat.

    Der Senat hat zwar in dem Urteil III R 105/70 die Höhe des in den BewRGr angegebenen Zuschlags in Höhe von 5 v. H. gebilligt, weil es sich um einen Erfahrungswert handele, der bei der Berechung der Vervielfältiger berücksichtigt worden sei.

    Der Senat hat aber in dem Urteil III R 105/70 ausgeführt, daß er den Zuschlag von 5 v. H. zu der Bruttomiete "bei Mietwohnungen" für gerechtfertigt halte.

  • BFH, 13.02.2008 - II R 72/06

    Bewertung eines nichtunterkellerten Einfamilienhauses

    Zwar ist dieser Umstand weder im Vervielfältiger noch in der Kostenmiete berücksichtigt; der fehlende Keller stellt jedoch keinen Umstand dar, der den in § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 BewG aufgeführten Umständen vergleichbar wäre (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1974 III R 62/73, BFHE 112, 569, BStBl II 1974, 670, unter 2.).
  • FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17

    Einheitsbewertung: Wertminderung wegen behebbarer Baumängel

    Der Umstand, dass ein im Ertragswertverfahren bewertetes Einfamilienhaus nicht unterkellert sei, rechtfertige nach der Rechtsprechung des BFH keine Ermäßigung des Grundstückswerts nach § 82 Abs. 1 BewG (Urteile vom 28.6.1974, BStBl. II 1974, 670, und vom 13.2.2008, BFH/NV 2008, 1123).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 1 K 202/00

    Einheitswertfeststellung eines im Ertragswertverfahren bewerteten Grundstücks;

    Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 28. Juni 1974 III R 62/73, BFHE 112, 569, BStBl II 1974, 670 erkennt, dass ein Baumangel nur vorliege, wenn die tatsächliche Bauausführung schlechter sei als die allgemein übliche und ein nicht ausgebauter Keller daher keinen Baumangel darstelle, schließt sich der erkennende Senat dieser Einschätzung an.
  • BFH, 06.12.1974 - III R 136/73

    Kosten der Schönheitsreparaturen bei Ableitung der üblichen Miete aus

    Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen die Auffassung vertreten und begründet, daß im Fall der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch die Mieter von Wohnräumen die Barmiete um 5 v. H. zu erhöhen ist, um diese Nebenleistung angemessen zu berücksichtigen (Entscheidungen vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675 und vom 28. Juni 1974 III R 62/73, BFHE 112, 569, BStBl II 1974, 670).
  • BFH, 31.10.1974 - III R 160/72

    Keine Berücksichtigung der Fremdkapitalkosten in der Jahresrohmiete

    Die von den Klägern geltend gemachten Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse und ihres Einzelfalles, mit denen sie die Höhe des Zuschlags angreifen, können im Hinblick auf die Unterstellung typischer Verhältnisse bei der Ausgestaltung des Ertragswertverfahrens nach dem BewG nicht berücksichtigt werden (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1974 III R 62/73, BFHE 112, 569, BStBl II 1974, 670, und vom 14. Januar 1972 III R 64/71, BFHE 104, 469 [471], BStBl II 1972, 376).
  • FG Sachsen, 22.11.2004 - 5 K 1609/01

    Unbenutzbarkeit eines Gebäudes - Artfeststellung und Jahresrohmieten bei im

    Bei der Abgrenzung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Bewertungsstichtag an (vgl. BFH-Urteil vom 28 Juni 1974 III R 62/73, BStBl II 1974, 670).
  • BFH, 07.02.1975 - III R 145/73

    Kosten für die Wasserversorgung bei Ermittlung der Jahresrohmiete

    Denselben Rechtsstandpunkt hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 28. Juni 1974 III R 62/73 (BFHE 112, 569, BStBl II 1974, 670) eingenommen.
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