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   BFH, 28.06.2011 - VIII R 6/09   

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https://dejure.org/2011,11041
BFH, 28.06.2011 - VIII R 6/09 (https://dejure.org/2011,11041)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2011 - VIII R 6/09 (https://dejure.org/2011,11041)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - VIII R 6/09 (https://dejure.org/2011,11041)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • openjur.de

    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 171 Abs 4 S 3
    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • Bundesfinanzhof

    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 Abs 4 S 3 AO
    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • rewis.io

    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 171 Abs. 4 S. 3
    Änderung eines Einkommensteuerbescheids für 1994 nach Ablauf der Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Letzte Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung; Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    e) Nachdem die Besprechung vom ... somit als (einzige) Schlussbesprechung zu qualifizieren ist, sind die unstreitig sich noch anschließenden Ermittlungen des Prüfers (z.T. unter Einschaltung der Klägerin und deren steuerlichen Vertreter), welche jedenfalls teilweise offensichtlich - und soweit ersichtlich ebenfalls unstreitig - als letzte Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung i.S. von § 171 Abs. 4 Satz 3 AO (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 28. Juni 2011 VIII R 6/09, BFH/NV 2011, 1830) einzuordnenden sind, nicht geeignet, den Beginn der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 4 Satz 3 AO über den ... hinaus zu verschieben.
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    Denn diese waren nicht auf die erneute rechtliche Würdigung bereits ermittelter Tatsachen gerichtet, sondern auf die Feststellung noch nicht bekannter Sachverhaltselemente (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 2011 VIII R 6/09, BFH/NV 2011, 1830).

    Aufgrund der systematischen Parallele zur Durchführung einer Schlussbesprechung, die ebenfalls nach § 171 Abs. 4 Satz 3 AO die Festsetzungsfrist neu in Gang setzt, ist für die Annahme letzter Ermittlungshandlungen im Sinne dieser Vorschrift erforderlich, dass der Zeitpunkt der betreffenden Ermittlungshandlungen im Interesse der verjährungsrechtlichen Rechtssicherheit eindeutig feststeht (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1830).

  • FG Düsseldorf, 12.04.2021 - 6 K 2616/17

    Bestehen ertragssteuerlicher Organschaften zwischen einer vermeintlichen

    Das sind alle Maßnahmen des Prüfers, die darauf gerichtet sind, bisher noch nicht bekannte Sachverhaltselemente festzustellen, etwa indem der Prüfer Unterlagen anfordert, den Steuerpflichtigen in irgendeiner anderen Weise zur Mitwirkung auffordert oder vom Steuerpflichtigen nachgereichte Unterlagen auswertet (BFH, Urteil vom 28.6.2011 VIII R 6/09, BFH/NV 2011, 1830).

    Er ist vom FA nachzuweisen (BFH, Urteil vom 28.6.2011 VIII R 6/09, BFH/NV 2011, 1830).

  • FG Münster, 21.03.2014 - 4 K 3707/11

    Ermittlungshandlung i.S.d. § 171 Abs. 3 S. 4 AO

    Letzte Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung setzen Maßnahmen des Prüfers oder des Finanzamts voraus, die darauf gerichtet sind, bisher noch nicht bekannte Sachverhaltselemente festzustellen, etwa indem der Prüfer Unterlagen anfordert, den Steuerpflichtigen in irgendeiner anderen Weise zur Mitwirkung auffordert oder vom Steuerpflichtigen nachgereichteUnterlagen auswertet (BFH-Urteile vom 18.2.2009 V R 82/07, BStBl II 2009, 876 und vom 28.6.2011 VIII R 6/09, BFH/NV 2011, 1830).

    Der Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung ist notfalls vom Finanzamt nachzuweisen (BFH-Urteil vom 28.6.2011 VIII R 6/09, BFH/NV 2011, 1830).

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auch auf die BFH-Urteile vom 08. Juli 2009 XI R 64/07 und vom 28. Juni 2011 VIII R 6/09.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Ebenso wenig vermag das angegebene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urt. v. 28.6.2011 - VIII R 6/09) die Auffassung der Antragstellerin zu belegen, es fehle an einer Prüfungshandlung.
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