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   BFH, 29.01.1990 - IV B 113/89   

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https://dejure.org/1990,12483
BFH, 29.01.1990 - IV B 113/89 (https://dejure.org/1990,12483)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1990 - IV B 113/89 (https://dejure.org/1990,12483)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - IV B 113/89 (https://dejure.org/1990,12483)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.04.1986 - I B 11/86

    Einsichtnahme in Steuerakten

    Auszug aus BFH, 29.01.1990 - IV B 113/89
    Dies bedeutet nicht, das FG halte die beklagte Partei für vertrauenswürdiger und zuverlässiger als die Kläger (vgl. BFH-Beschluß vom 22. April 1986 I B 11/86, BFH/NV 1987, 36).

    In diesem Zusammenhang hat der BFH auch davon gesprochen, daß hinsichtlich des Ortes, an dem Akteneinsicht gewährt werden soll, ein gewisser Unterschied in der Behandlung von FA und Steuerpflichtigen in Kauf genommen werden muß (Beschluß in BFH/NV 1987, 36).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 29.01.1990 - IV B 113/89
    Entscheidendes Kriterium für die Richterablehnung ist daher, ob der Betreffende bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80

    Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 29.01.1990 - IV B 113/89
    Der BFH hat wiederholt entschieden, Prozeßbevollmächtigte der Kläger hätten keinen Anspruch, daß ihnen Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in ihr Büro gewährt werde (Beschluß vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475).
  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.01.1990 - IV B 113/89
    Für Verfahrensverstöße gilt nichts anderes (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 24. August 1989 IV B 59/89, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 28.11.2019 - X B 132/19

    Ort der Akteneinsicht durch einen Insolvenzverwalter

    Dies gilt auch gegenüber Berufsträgern, ohne dass hierdurch eine Einschränkung deren erhöhter Zuverlässigkeit zum Ausdruck kommen soll (vgl. in diesem Sinne BFH-Beschluss vom 29.01.1990 - IV B 113/89, BFH/NV 1990, 717).
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