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   BFH, 29.04.1987 - X R 31/80   

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https://dejure.org/1987,2871
BFH, 29.04.1987 - X R 31/80 (https://dejure.org/1987,2871)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1987 - X R 31/80 (https://dejure.org/1987,2871)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1987 - X R 31/80 (https://dejure.org/1987,2871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d

  • Wolters Kluwer

    Steuerbegünstigung - Anteil an Verteilungssumme - GEMA - Wahrnehmung von Urheberrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. d

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1967 (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1980) für die von der GEMA ausgeschütteten Verlegeranteile, soweit diese nicht auf die von den Verlegern übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte (z. B. Altrechte, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 74
  • BStBl II 1987, 648
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 19.10.1965 - BT-Drs V/1
    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    e) Die Materialien zum UStG 1967 (insbesondere Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses zu BTDrucks V/1.581 S. 3) lassen nicht erkennen, daß der Gesetzgeber § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1967 eine andere als die vorstehend entwickelte Bedeutung beigemessen hätte.

    Der Finanzausschuß des Bundestages war der Auffassung, "daß für bestimmte Bereiche, in denen die Anwendung des Normalsteuersatzes nach den dem Ausschuß vorliegenden Berechnungen zu nicht zu verantwortenden Preiserhöhungen - oder, falls der Abnehmer erhöhte Preise nicht akzeptieren würde, zu einer nicht vertretbaren Gewinnschmälerung der Unternehmen - führen müßten", ein halbierter Steuersatz vorgesehen werden sollte (Schriftlicher Bericht zu BTDrucks V/1.581 S. 3 f.).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Bestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Dezember 1959 1 BvL 10/55, BVerfGE 10, 234, 244; vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 130 f.).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Bestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Dezember 1959 1 BvL 10/55, BVerfGE 10, 234, 244; vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 130 f.).
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    In dieser Hinsicht obliegt es dem Musikverleger, das Werk zu propagieren und die für die Verwertung des Werkes erforderlichen Verbindungen zu den in Betracht kommenden Musikverbrauchern zu schaffen (BGH-Urteil vom 11. Juni 1969 I ZR 54/67, Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 2/3 zu § 17 VerlG = NJW 1969, 2239; Fromm/Nordemann, a. a..O., § 41 Anm. 3 unter Buchst. b).
  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 182/79

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    Der "Wahrnehmungsvertrag" ist ein urheberrechtlicher Nutzungsvertrag eigener Art, der Elemente des Auftrags sowie des Gesellschafts-, des Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrages enthält (vgl. BGH-Urteil vom 21. Januar 1982 I ZR 182/79, LM Nr. 3 zu § 26 UrhG).
  • BFH, 22.03.1979 - V R 127/70

    GEMA - Schallplattenhersteller - Nutzungsrecht - Duldung fremder Rechtsausübung -

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    d) Dem speziellen Sprachgebrauch des Urheberrechts entspricht der typische Inhalt des Berechtigungs- oder Wahrnehmungsvertrages", durch den in der Person der GEMA eigene Rechtszuständigkeiten begründet werden (vgl. zu letzterem BFH-Urteil vom 22. März 1979 V R 127/70, BFHE 128, 95, 100 f., BStBl II 1979, 594).
  • BFH, 07.03.1980 - III R 45/78

    Zu den Begriffen "Antrag auf Baugenehmigung" und "Beginn der Bauarbeiten" i. S.

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    Die Auslegung eines Gesetzestextes beginnt mit der Ermittlung des Wortsinns, d.h. mit der Frage nach der Bedeutung eines Ausdrucks oder einer Wortverbindung im allgemeinen Sprachgebrauch oder - falls ein solcher festzustellen ist - im besonderen Sprachgebrauch des Gesetzes (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1982 I R 75/79, BFHE 135, 383, 384 f., BStBl II 1982, 426; vom 7. März 1980 III R 45/78, BFHE 130, 218, 219, BStBl II 1980, 411; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 4 AO 1977, Tz. 90, m. w. N.; Engisch, Einführung in das juristische Denken, 7. Aufl., 1977, S. 78).
  • BFH, 10.03.1982 - I R 75/79

    "Anzahlungen" auf Teilherstellungskosten sind nicht begünstigt

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    Die Auslegung eines Gesetzestextes beginnt mit der Ermittlung des Wortsinns, d.h. mit der Frage nach der Bedeutung eines Ausdrucks oder einer Wortverbindung im allgemeinen Sprachgebrauch oder - falls ein solcher festzustellen ist - im besonderen Sprachgebrauch des Gesetzes (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1982 I R 75/79, BFHE 135, 383, 384 f., BStBl II 1982, 426; vom 7. März 1980 III R 45/78, BFHE 130, 218, 219, BStBl II 1980, 411; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 4 AO 1977, Tz. 90, m. w. N.; Engisch, Einführung in das juristische Denken, 7. Aufl., 1977, S. 78).
  • BGH, 18.12.1964 - Ib ZR 112/62

    Cavalleria rusticana

    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    Die Urheber räumen der Klägerin mittels Verlagsvertrags die sog. graphischen Rechte an ihren Urheberrechten ein, die die Vervielfältigung (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) und Verbreitung (§§ 15 Abs. 1 Nr. 2, 17 UrhG) zum Gegenstand haben (vgl. Urteil des BGH vom 18. Dezember 1964 Ib ZR 112/62, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 743).
  • Drs-Bund, 23.03.1962 - BT-Drs IV/271
    Auszug aus BFH, 29.04.1987 - X R 31/80
    c) Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers hat die Wahrnehmungstätigkeit Mittlerfunktion zwischen Urheber und Verwerter (Musikverbraucher): Die vom Gesetzgeber als notwendig erachtete Zusammenfassung aller Nutzungsrechte am Urheberrecht in der Hand der Verwertungsgesellschaft dient nach dem Regierungsentwurf eines Verwertungsgesellschaftengesetzes (BTDrucks IV/271 S. 9) "gleichermaßen den Interessen der Urheber wie auch den Interessen der Verwerter"; nur auf diese Weise könne die Überwachungstätigkeit und Einziehung der Gebühren wirtschaftlich gestaltet und zugleich den Verwertern der Erwerb der erforderlichen Rechte erleichtert werden.
  • Drs-Bund, 10.05.1965 - BT-Drs IV/3402
  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 4 K 103/06

    Steuersatz für die Tätigkeit eines Trauerredners

    Die Begriffe "Einräumung und Übertragung von Rechten" würden nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG die im Urhebergesetz zu § 31 für die Einräumung und § 34 für die Übertragung umschriebenen Rechtsakte im Zusammenhang mit der Verwendung von Urheberrechten bezeichnen (BFH, BStBl II 1987, 648, 651).
  • FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 1911/14

    §§ 1 Abs.1 Nr.1, 10 Abs.1 S.3 UStG

    Lediglich die Wahrnehmung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen (statt der urheberrechtlich geschützten Rechte) der Urheber, z. B. durch die charakteristischen Leistungen eines Verlages bei der äußeren Gestaltung und der Vermarktung des Mediums, ist von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe c UStG nicht erfasst (BFH vom 29.04.1987 - X R 31/80, BStBl. II 1987, 648; Husmann in Rau / Dürrwächter, UStG, Stand 8/2007, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe c Rn. 193).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 13 K 174/92
    Nur die mit der Interessenwahrung durch Dritte verbundene entgeltliche Weitergabe von Urheberrechten nach Maßgabe der Begriffsbestimmung in dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 09. September 1965 (BGBl I 1965, 1294) ist Wahrnehmung von Rechten, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1987 X R 31/80 , BStBl II 1987, 648).
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