Rechtsprechung
BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UStG § 15 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nach dem Verhältnis der ausgeführten Umsätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 28.07.2003 - 3 K 1464/03
- BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus
Auszug aus BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) liegen nicht vor; die im Streitfall angesprochenen Grundsätze zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind durch die vom Finanzgericht zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833). - BFH, 12.03.1998 - V R 50/97
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
Auszug aus BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
Nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525) verbleibt dem Unternehmer aber ein Zurechnungsspielraum, der auch die Berücksichtigung der erzielten Erträge umfasst. - BFH, 27.03.2003 - V B 234/02
Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei einem Wohn- und Geschäftshaus
Auszug aus BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
Dies folgt --wie der BFH bereits mit Beschluss vom 27. März 2003 V B 234/02 (nicht veröffentlicht, dokumentiert unter juris-Nr.: STRE200350569) ausgeführt hat-- auch im Hinblick auf den Nichtanwendungserlass aus folgenden Gründen:.