Rechtsprechung
   BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15613
BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03 (https://dejure.org/2003,15613)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2003 - IX B 121/03 (https://dejure.org/2003,15613)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - IX B 121/03 (https://dejure.org/2003,15613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) liegen nicht vor; die im Streitfall angesprochenen Grundsätze zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind durch die vom Finanzgericht zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833).
  • BFH, 12.03.1998 - V R 50/97

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
    Nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525) verbleibt dem Unternehmer aber ein Zurechnungsspielraum, der auch die Berücksichtigung der erzielten Erträge umfasst.
  • BFH, 27.03.2003 - V B 234/02

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei einem Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03
    Dies folgt --wie der BFH bereits mit Beschluss vom 27. März 2003 V B 234/02 (nicht veröffentlicht, dokumentiert unter juris-Nr.: STRE200350569) ausgeführt hat-- auch im Hinblick auf den Nichtanwendungserlass aus folgenden Gründen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht