Rechtsprechung
BFH, 30.01.1990 - IX R 214/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Konsequenzen der Differenzierung zwischen Werbungskosten und Herstellungskosten einer Immobilie für den Bauherren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84
Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …
Auszug aus BFH, 30.01.1990 - IX R 214/87
Das FG ist zwar entgegen den Grundsätzen des Senatsurteils vom 14. November 1989 IX R 197/84 (BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299) davon ausgegangen, der Kläger sei Bauherr gewesen.Wie der Senat im Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84 ausgeführt hat, gehören bei der Errichtung von Gebäuden im Bauherrenmodell alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks und mit dem bezugsfertigen Gebäude stehen, regelmäßig zu den Anschaffungskosten.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84.
- BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
Auszug aus BFH, 30.01.1990 - IX R 214/87
Unter diesen Umständen bedarf es keines Eingehens darauf, welche Folgerungen aus der Weiterverkaufsklausel im Vertragswerk zu ziehen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774). - BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein …
Auszug aus BFH, 30.01.1990 - IX R 214/87
Unter diesen Umständen bedarf es keines Eingehens darauf, welche Folgerungen aus der Weiterverkaufsklausel im Vertragswerk zu ziehen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774).
- BFH, 30.06.1999 - IX R 68/96
Überschußerzielungsabsicht bei GbR-Gesellschaftern
Vermittlungsgebühren können unter bestimmten Voraussetzungen den Anschaffungskosten zuzurechnen sein, wenn es sich um eine Bauherrengemeinschaft handelt (BFH-Urteile vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, und vom 30. Januar 1990 IX R 214/87, BFH/NV 1990, 431).