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BFH, 30.05.1984 - IV B 80/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 30.05.1984 - IV B 81/83
Auszug aus BFH, 30.05.1984 - IV B 80/83
Parallelentscheidung: BFH, 30.5.1984, IV B 81/83, NV. - BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Auszug aus BFH, 30.05.1984 - IV B 80/83
NV: Einem atypisch stillen Gesellschafter können Verluste aus der Beteiligung an einer KG dann nicht mehr zugerechnet werden, wenn bei Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß ein Ausgleich der Verluste mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluß vom 10.11.1980 GrS 1/79). - BFH, 26.08.1982 - IV R 207/79
Vollkaufmännische Betätigung - GmbH - Kapitalgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 30.05.1984 - IV B 80/83
NV: Eine aus einer Komplementär-GmbH und zwei Kommanditisten --die nicht als Treuhandkommanditisten für Treugeber tätig geworden sind-- bestehende KG stellt keine Publikumsgesellschaft dar, die möglicherweise wie ein nichtrechtsfähiger Verein der Körperschaftsteuerpflicht unterliegt (vgl. BFH-Beschluß vom 26.8.1982 IV R 207/79).4.
- FG München, 17.03.2010 - 3 K 3055/07
Kein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die …
24 a) Obwohl Prozesshandlungen grundsätzlich bedingungsfeindlich sind, ist es zulässig, Prozessanträge von einem innerprozessualen Vorgang abhängig zu machen (BFH-Beschluss vom 30. Mai 1984 IV B 80/83, abgedruckt in juris).