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   BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02   

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https://dejure.org/2003,15826
BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02 (https://dejure.org/2003,15826)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2003 - IV B 41/02 (https://dejure.org/2003,15826)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - IV B 41/02 (https://dejure.org/2003,15826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Miteigentum: Eigenheimzulage für eine Ausbaumaßnahme; Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des Totalgewinns bei einer künstlerischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02
    Auch wenn man davon ausgeht, dass das angefochtene Urteil --abweichend von dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c, aa) --für die Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit nicht auf den Totalgewinn abstellt und damit den von der Klägerin geltend gemachten Wert der Bilder und anderen Gegenstände in Höhe von 47 000 DM nicht berücksichtigt hat, so hat die Klägerin doch eine offensichtlich falsche Rechtsanwendung nicht --wie erforderlich (s. z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606)-- gerügt.
  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02
    Auch wenn man davon ausgeht, dass das angefochtene Urteil --abweichend von dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c, aa) --für die Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit nicht auf den Totalgewinn abstellt und damit den von der Klägerin geltend gemachten Wert der Bilder und anderen Gegenstände in Höhe von 47 000 DM nicht berücksichtigt hat, so hat die Klägerin doch eine offensichtlich falsche Rechtsanwendung nicht --wie erforderlich (s. z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606)-- gerügt.
  • BFH, 21.03.2003 - VII B 197/02

    NZB: schwerwiegender Fehler; handelsübliche Qualität reinrassiger Zuchtrinder

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02
    Dafür, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2003 VII B 197/02, BFH/NV 2003, 1103), ist angesichts des vor dem FG strittigen Werts der Bilder nichts ersichtlich.
  • BFH, 25.03.2003 - III B 67/02

    Therapiekosten zur Festigung der Abstinenzfähigkeit als agw. Bel.

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02
    Auch hat die Klägerin nicht dargelegt, dass durch die angefochtene Entscheidung das Vertrauen in die Rechtsprechung derart beschädigt worden sei, dass eine Entscheidung des BFH erforderlich wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2003 III B 67/02, Nr. 3, juris).
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