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   BFH, 30.08.2012 - X B 214/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36829
BFH, 30.08.2012 - X B 214/11 (https://dejure.org/2012,36829)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2012 - X B 214/11 (https://dejure.org/2012,36829)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2012 - X B 214/11 (https://dejure.org/2012,36829)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30. 8. 2012 X B 213/11 - Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag

  • openjur.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.8.2012 X B 213/11; Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 7 S 1, FGO § 110 Abs 1 S 1, GewStG § 7 S 1, GewStG § 7 S 1
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.8.2012 X B 213/11 - Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.8.2012 X B 213/11 - Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 S 1 GewStG 1991, § 110 Abs 1 S 1 FGO, § 7 S 1 GewStG 1999, § 7 S 1 GewStG 2002
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.8.2012 X B 213/11 - Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag

  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.8.2012 X B 213/11 - Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Verlusten aus dem Betrieb eines Pferderennstalls bzw. einer Pferdezucht und die Bindungswirkung ergangener Urteile mangels Darlegung der Zulassungsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rechtskraftwirkung eines zur Gewinnfeststellung ergangenen Urteils für den Gewerbesteuermessbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.08.2012 - X B 213/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung ist auf das Streitjahr beschränkt

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 214/11
    Die einkommensteuerrechtliche Behandlung ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung im Senatsbeschluss vom 30. August 2012 im Parallelverfahren X B 213/11.

    Da die im vorliegenden Verfahren eingereichte Beschwerdebegründung weitestgehend identisch mit der Beschwerdebegründung des Parallelverfahrens X B 213/11 ist, verweist der Senat zur Begründung dieser Entscheidung auf seinen Beschluss vom 30. August 2012 im Verfahren X B 213/11.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 214/11
    Weder Einkommensteuerbescheide noch Gewinnfeststellungsbescheide (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847, unter II.C.1.c) sind für die Gewerbesteuer bindend, wie der Kläger im Übrigen auf Bl. 11 seiner Beschwerdebegründung selbst zutreffend ausführt, ohne aus dieser Erkenntnis aber Folgerungen für seine Argumentation zu ziehen.
  • FG Hamburg, 07.01.2016 - 6 K 147/15

    Freiberufliche Einkünfte einer KG: Ist an einer Personengesellschaft eine GmbH

    Ein Gewinnfeststellungsbescheid ist für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags nicht bindend (siehe z. B. BFH, Beschluss vom 30. August 2012 X B 214/11, BFH/NV 2013, 85).
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