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   BFH, 30.10.2018 - GrS 1/16   

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https://dejure.org/2018,39145
BFH, 30.10.2018 - GrS 1/16 (https://dejure.org/2018,39145)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2018 - GrS 1/16 (https://dejure.org/2018,39145)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - GrS 1/16 (https://dejure.org/2018,39145)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 5 S 3 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 5 Satz 3
    Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 5 Satz 3
    Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de

    Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ? Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 5 S 3
    Übertragung, Wirtschaftsgut, Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft, Gesamthandsvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2921
  • DB 2018, 2907
  • BStBl II 2019, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    Auszug aus BFH, 30.10.2018 - GrS 1/16
    Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.

    Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 hat der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluss vom 10. Oktober 2018 den Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH vom 27. Oktober 2015 X R 28/12 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) aufgehoben.

  • BFH, 12.12.2023 - IX R 15/23

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines

    Das Verfahren des Großen Senats des BFH (GrS 1/16) wurde mit Beschluss vom 30.10.2018 - GrS 1/16 (BFHE 262, 434, BStBl II 2019, 70) ohne Entscheidung in der Sache eingestellt, nachdem sich das Verfahren X R 28/12 nach einer Abhilfeentscheidung des FA erledigt hatte.
  • BFH, 30.10.2018 - X R 28/12

    Beendigung der Verfahren X R 28/12 und GrS 1/16 (strenge oder modifizierte

    NV: Nachdem das FA dem Begehren der Kläger im zugrunde liegenden Revisionsverfahren X R 28/12 abgeholfen hat, war dieses Verfahren sowie das beim Großen Senat des BFH geführte Verfahren GrS 1/16 ohne Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (Ermittlung eines eventuellen Gewinns aus teilentgeltlichen Übertragungen nach der strengen oder modifizierten Trennungstheorie) zu beenden.

    Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2018 das bei ihm geführte Verfahren GrS 1/16 eingestellt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 2 K 1617/19

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen

    Zwar wurde die streitige Rechtsfrage - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen - mit Beschluss des X. Senats des BFH vom 27.10.2015 (X R 28/12, BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt, das unter dem Aktenzeichen GrS 1/16 geführte Verfahren wurde jedoch mit Beschluss vom 30.10.2018 ohne Entscheidung über die Rechtsfrage eingestellt.

    Soweit die Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des IV. Senats des BFH (Senatsurteile vom 21.06.2012 - IV R 1/08 sowie vom 19.09.2012 - IV R 11/12) und das aufgrund des Vorlagebeschlusses des X. Senats des BFH vom 27.10.2015 - X R 28/12 beim Großen Senat des BFH unter dem Aktenzeichen GrS 1/16 geführte - mittlerweile durch Beschluss vom 30.10.2018 ohne Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage eingestellte - Verfahren die Auffassung vertreten, ein Veräußerungsgewinn sei nur insoweit entstanden, als der Kaufpreis den Buchwert der Beteiligung übersteige (Einheitstheorie oder modifizierte Trennungstheorie), sei diese Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall der Übertragung von Privatvermögen übertragbar, da Gegenstand der betreffenden Verfahren jeweils die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gewesen sei.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2023 - 2 K 1826/20

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von

    In der Rechtsprechung des BFH ist - insbesondere nachdem die Entscheidung des Großen Senats in der Sache GrS 1/16 unterblieben ist - weiterhin ungeklärt, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die strenge Trennungstheorie oder die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist.
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