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   BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07   

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https://dejure.org/2008,12054
BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07 (https://dejure.org/2008,12054)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - XI B 191/07 (https://dejure.org/2008,12054)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - XI B 191/07 (https://dejure.org/2008,12054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerpflicht von investitionsgebundenem Entgelt; Keine Zulassung wegen Divergenz bei Aufhebung der Divergenzentscheidung durch den BFH; Rechtliches Gehör bei Alternativbegründung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; UStG 1993 § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beträge, die der Unternehmer für Investitionen zahlt als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt; Anspruch auf rechtliches Gehör; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kein Revisionszulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Eine Zulassung der Revision scheidet gleichwohl aus, weil der V. Senat des BFH mittlerweile mit Urteilen vom 5. Dezember 2007 V R 60/05 und V R 63/05 die Urteile der FG aufgehoben hat.
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Entsprechendes gilt für den Einwand der Klägerin, das FG habe zu Unrecht nicht die Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 (Slg. 1994, I-01679, Randnr. 9) berücksichtigt, wonach Entgelt nur sei, worüber der Unternehmer effektiv selbst verfügen könne.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 63/05

    Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH - Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Eine Zulassung der Revision scheidet gleichwohl aus, weil der V. Senat des BFH mittlerweile mit Urteilen vom 5. Dezember 2007 V R 60/05 und V R 63/05 die Urteile der FG aufgehoben hat.
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Dabei war das FG nicht verpflichtet, die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Zwar ist nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO zuzulassen, wenn dem Finanzgericht (FG) ein schwerwiegender Fehler bei der Anwendung und Auslegung revisiblen Rechts unterlaufen ist, der die erstinstanzliche Entscheidung als objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheinen lässt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113; vom 17. August 2007 XI B 83/07, BFH/NV 2007, 2141, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 31.08.2005 - 7 K 2550/03

    Zur Abgrenzung einer Entgeltszahlung von einem echten Zuschuss

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass sich aus den Urteilen des FG Köln vom 31. August 2005 7 K 2550/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1970) und des FG Düsseldorf vom 10. August 2005 5 K 5456/00 U (EFG 2006, 601) Abweichungen zur Vorentscheidung ergeben können.
  • BFH, 17.08.2007 - XI B 83/07

    Keine Revisionszulassung bei nicht überzeugender Begründung der FG-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Zwar ist nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO zuzulassen, wenn dem Finanzgericht (FG) ein schwerwiegender Fehler bei der Anwendung und Auslegung revisiblen Rechts unterlaufen ist, der die erstinstanzliche Entscheidung als objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheinen lässt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113; vom 17. August 2007 XI B 83/07, BFH/NV 2007, 2141, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.08.2005 - 5 K 5456/00

    Umsatzsteuer; Leistungsaustausch; Gegenleistung; Gesellschafterbeitrag; Entgelt;

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07
    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass sich aus den Urteilen des FG Köln vom 31. August 2005 7 K 2550/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1970) und des FG Düsseldorf vom 10. August 2005 5 K 5456/00 U (EFG 2006, 601) Abweichungen zur Vorentscheidung ergeben können.
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