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BFH, 06.08.2013 - VIII R 4/11 |
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
FGO § 100 Abs 2 S 2
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.01.2009 - 7 K 3529/07
- BFH, 12.05.2009 - VIII B 27/09
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07
- BFH, 06.08.2013 - VIII R 4/11
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (…vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).Die sich hieraus ergebende Einkommensteuer für 2007 könnte somit bereits deshalb Masseverbindlichkeit sein, weil sie nicht lediglich als Folge der Amtstätigkeit des Klägers entstand, sondern durch eine Handlung des Klägers als Insolvenzverwalter (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2011 7 K 3529/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11;… Hefermehl in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 55 Rz 69, 70).
36(b) Im Streitfall ist die erforderliche massebezogene Verwaltungshandlung des Klägers bezüglich der Einkünfte des K aus selbständiger Tätigkeit zum einen darin zu sehen, dass er sich grundsätzlich mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Fortführung der Praxis durch K einverstanden erklärt hat (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2011 7 K 3529/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11).
cc) Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass § 35 InsO, wonach u.a. die Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners unabhängig von der Billigung dieser Tätigkeit zur Insolvenzmasse zählen, nur den Begriff der Insolvenzmasse definiert; ob eine Verbindlichkeit Masseverbindlichkeit ist, beurteilt sich - wie für den vorliegenden Streitfall dargelegt - ausschließlich nach § 55 InsO (vgl. hierzu etwa FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris).
- FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1474/16 Zu den materiell-rechtlichen Ausführungen des Beklagten entgegnet der Kläger, die Verfahren beim 7. Senat des FG Köln hätten seinerzeit das Verfahren BFH VIII R 4/11 und den BFH-Beschluss vom 20. August 2012 ausgelöst.