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   BGH, 01.02.2021 - 5 ARs 16/20   

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https://dejure.org/2021,2867
BGH, 01.02.2021 - 5 ARs 16/20 (https://dejure.org/2021,2867)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2021 - 5 ARs 16/20 (https://dejure.org/2021,2867)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 5 ARs 16/20 (https://dejure.org/2021,2867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 81 Abs. 3 S. 3
    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - 5 ARs 16/20
    Über die Beschwerde entscheidet gemäß § 81 Abs. 6 Satz 1, Halbsatz 2 i.V.m. § 1 Abs. 6 GNotKG der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, weil auch die angefochtene Entscheidung durch den Einzelrichter erlassen worden ist (BeckOK KostR/von Selle, 31. Ed., GNotKG § 81 Rn. 31; BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14 und vom 7. Mai 2019 - II ZB 12/16).
  • BGH, 07.05.2019 - II ZB 12/16

    Gerichtsgebühr für eine die Aufnahme einer Gesellschafterliste in den

    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - 5 ARs 16/20
    Über die Beschwerde entscheidet gemäß § 81 Abs. 6 Satz 1, Halbsatz 2 i.V.m. § 1 Abs. 6 GNotKG der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, weil auch die angefochtene Entscheidung durch den Einzelrichter erlassen worden ist (BeckOK KostR/von Selle, 31. Ed., GNotKG § 81 Rn. 31; BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14 und vom 7. Mai 2019 - II ZB 12/16).
  • OLG Hamm, 25.06.2020 - 1 VAs 25/20
    Auszug aus BGH, 01.02.2021 - 5 ARs 16/20
    Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juni 2020 - III-1 VAs 25/20 - wird als unzulässig verworfen.
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