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   BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92   

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https://dejure.org/1993,10366
BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92 (https://dejure.org/1993,10366)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92 (https://dejure.org/1993,10366)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1993 - AnwZ (B) 57/92 (https://dejure.org/1993,10366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines Zulassungswechsels auf Grund von § 20 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Regelungszweck der Verhinderung schon des bloßen Anscheins unsachlicher Einflüsse auf die Rechtsprechung - ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77

    Anwendung von § 20 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beim Wechsel der

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Auf den Antrag auf Zulassung bei dem Landgericht Frankenthal und dem Amtsgericht Ludwigshafen im Rahmen des § 33 BRAO ist deshalb § 20 BRAO unmittelbar anwendbar (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83; Feuerich, BRAO, 2. Aufl., § 33 Rdn. 7 und § 20 Rdn. 1; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 6. Aufl., § 33 Rdn. 4).

    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).

  • BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77

    Entscheidung über die Zuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle -

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 2/90

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei einem vormals in München

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Entscheidend ist, daß sich aus der räumlichen Nähe persönliche Beziehungen und damit die abstrakte Gefahr ergeben können, der durch die Regelungen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO entgegengewirkt werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 2/90).
  • BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70

    "Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Damit wird im Interesse der Rechtspflege dem Eindruck vorgebeugt, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene könne bei Wahrnehmung der Mandanteninteressen und zum Nachteil der Gegner seiner Mandanten persönliche Beziehungen zu den Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar machen; bereits der bloße Anschein unsachlicher Einflüsse auf die Rechtsprechung soll verhindert werden (vgl. BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70]; Feuerich a.a.O. § 20 Rdn. 4).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 33/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 6/82

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77

    Zulassung eines ehemaligen Richters des Oberlandesgerichts bei einem

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Die antragsgemäß ausgesprochene Erstzulassung bei einem bestimmten Gericht - hier: dem Landgericht Potsdam - macht in jedem Fall einen daneben weiterverfolgten, abschlägig beschiedenen Antrag auf Erstzulassung bei einem anderen Gericht - hier: Landgericht B. - gegenstandslos (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221; BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92, BRAK-Mitt. 1993, 171 unter II 1).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

    aa) Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO bereits wiederholt bejaht (BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92, BRAK-Mitt. 1993, 171 unter II 3; BGH, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, BRAK-Mitt. 1995, 127 unter II 2 a; BGH, Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 22/96, BRAK-Mitt. 1997, 90 unter II 1).

    Diese Einschränkung ist zulässig, weil sie zum Schutz der Rechtspflege vor Mißdeutungen und zum Schutz der Objektivität der Gerichte geschaffen und damit an vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls orientiert ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO).

  • BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 22/93

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ernennung eines Rechtsanwalts zum

    § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO (wie auch §§ 7 Nr. 11, 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO) stellt nicht darauf ab, ob, wie und wann ein Lebenszeitbeamter in den Ruhestand versetzt werden kann; eine Differenzierung in bezug auf sogenannte politische Beamte ist dem Gesetz fremd (vgl. insoweit zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO: Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 16/93

    Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt

    Die antragsgemäß ausgesprochene Erstzulassung bei einem bestimmten Gericht macht in jedem Falle einen daneben weiterverfolgten, abschlägig beschiedenen Antrag auf Zulassung bei einem anderen Gericht gegenstandslos (vgl. Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92).
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