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BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlages - Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke - Einlegung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; ständige Rechtsprechung). - BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67
Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
Zur Bejahung der Heimtücke führt auch nicht die Auffassung, das Mordmerkmal verwirkliche, wer sein Opfer nach einem wohlüberlegten Plan mit Tötungsvorsatz in einen Hinterhalt lockt und dadurch eine bis zur Tatausübung fortwirkende günstige Gelegenheit zur Tötung schafft (BGHSt 22, 77). - BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
Das Tatopfer war beim Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (BGHSt 32, 382 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]) nicht arglos.
- BGH, 12.07.1966 - 1 StR 291/66
'hünenhafter Wüterich' - §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten; …
Auszug aus BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
Dabei kann dahingestellt bleiben, was die Feststellung der Strafkammer, bei Holger Sch. habe "inzwischen die volle Wirkung des zuvor genossenen Alkohols eingesetzt", besagen soll: Auch wenn er besinnungslos war, kann er nicht als arglos angesehen werden (BGH NJW 1966, 1823), zumal er Argwohn hegte, bevor ihm die Sinne schwanden. - BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines …
Auszug aus BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; ständige Rechtsprechung). - BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare …
Auszug aus BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20
Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen …
Ob das Opfer zu Beginn des Tötungsangriffs noch arglos war, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen ohne jede Bedeutung (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.;… Beschlüsse vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, aaO;… vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42; vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450;… Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 36; Urteile vom 1. Juni 1988 - 2 StR 168/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 6; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 386 f.; vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77). - BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen
- BGH, 26.02.1998 - 4 StR 68/98
Begründetheit einer Revision
Es kann dahingestellt bleiben, ob das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke zu Recht angenommen hat (vgl. etwa BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 6 und 23); denn angesichts der Gesamtwürdigung von Tat und Täter im übrigen schließt der Senat aus, daß das Landgericht bei der Annahme besonderer Schuldschwere (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) bestimmend auf die Verwirklichung zweier Mordmerkmale abgestellt hat.