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   BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06   

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https://dejure.org/2006,6384
BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06 (https://dejure.org/2006,6384)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2006 - 4 StR 75/06 (https://dejure.org/2006,6384)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 4 StR 75/06 (https://dejure.org/2006,6384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Frage der Anordnung einer Sicherungsverwahrung; Anfechtung eines Urteils im Hinblick auf die Nichtanordnung einer bestimmten Maßregel; Bewertung einer Gelegenheitstat als Symptomtat; Begriff des "Hangtäters"

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Gelegenheits- und Augenblickstaten als Symptomtaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06
    Auch bei einer Gelegenheitstat ist deshalb regelmäßig im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten zu prüfen, ob die Tat Symptomcharakter zeigt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6).
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06
    Die Strafkammer hat ersichtlich verkannt, dass auch Gelegenheits- und Augenblickstaten als Symptomtaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht kommen können und die Anwendung des § 66 StGB nur dann ausgeschlossen ist, wenn eine äußere Tatsituation oder eine Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06
    Einer darüber hinausgehenden wörtlichen Wiedergabe des Beschlusses, der in seinem Kern auf die von der Revision mitgeteilte Entscheidung der Strafkammer vom 12. Juli 2005 verweist, bedurfte es nicht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4).
  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06
    Soweit die Strafkammer meint, eine abnehmende Intensität und Gefährlichkeit (auch) künftiger Straftaten daraus herleiten zu können, dass bei den Anlasstaten die Tatbeute und die Verletzungsfolgen gering waren, beurteilt sie die Erheblichkeit dieser Taten rechtsfehlerhaft ebenfalls nur einseitig am eingetretenen Erfolg (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 38).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Denn die Staatsanwaltschaft hat an mehreren Stellen zur Darlegung des von ihr geltend gemachten Verfahrensfehlers auf bei den Akten befindliche Schriftstücke Bezug genommen, ohne diese in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Revisionsrechtfertigungsschrift mitzuteilen (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGH NStZ-RR 2006, 48, 49; BGH, Beschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 315/03 - und vom 1. Juni 2006 - 4 StR 75/06, insoweit in NStZ-RR 2007, 107 nicht abgedruckt).
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