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   BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70   

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https://dejure.org/1971,5437
BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70 (https://dejure.org/1971,5437)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1971 - I ZB 5/70 (https://dejure.org/1971,5437)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1971 - I ZB 5/70 (https://dejure.org/1971,5437)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde - Widerspruch wegen klanglicher Verwechselbarkeit mit eingetragenen Warenzeichen "Raupentin" (Nr. 679987) - Hinreichende Eigenständigkeit des Zeichenwortes "Raupentin" aus dem Pflanzennamen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).

    Dabei hat es entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde nicht übersehen, daß zwischen zwei Gesichtspunkten zu unterscheiden ist, wie der erkennende Senat in der "Vitapur"-Entscheidung (BGHZ 46, 152, 156 ff, 166) [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] klargestellt hat: Einmal stellt sich die Frage, ob das Widerspruchzeichen in seiner von Haus aus gegebenen Kennzeichnungskraft nachträglich durch auf gleichen oder benachbarten Warengebieten benutzte ähnliche Drittzeichen geschwächt ist und der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der Zeichen genötigt wird, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten, und daß daher bereits geringe Unterschiede genügen können, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (so bereits BGH GRUR 55, 415, 417 - Arctuvan).

    Drittzeichen, die nur einzelnen kennzeichnenden Merkmalen des Widerspruchzeichens nahekommen, aber nicht im Verwechslungsbereich des Anmeldezeichens liegen, sind keineswegs schlechthin unbeachtlich, wie der Bundesgerichtshof in der "Arctuvan"-Entscheidung (GRUR 55, 415, 417) klargestellt hat.

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Dabei hat es entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde nicht übersehen, daß zwischen zwei Gesichtspunkten zu unterscheiden ist, wie der erkennende Senat in der "Vitapur"-Entscheidung (BGHZ 46, 152, 156 ff, 166) [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] klargestellt hat: Einmal stellt sich die Frage, ob das Widerspruchzeichen in seiner von Haus aus gegebenen Kennzeichnungskraft nachträglich durch auf gleichen oder benachbarten Warengebieten benutzte ähnliche Drittzeichen geschwächt ist und der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der Zeichen genötigt wird, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten, und daß daher bereits geringe Unterschiede genügen können, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (so bereits BGH GRUR 55, 415, 417 - Arctuvan).

    Es handelt sich also im wesentlichen darum, die besondere Sachkunde und Erfahrung der Prüfungsstellen zu nutzen und ohne großen Aufwand und ohne Beweiserhebung eine lebensnahe Entscheidung zu treffen, wie der Senat bereits in seiner "Vitapur"-Entscheidung dargelegt hat (BGHZ 46, 152, 167) [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] .

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Es hat hierzu rechtsfehlerfrei auf die Übereinstimmungen im Gesamteindruck der Zeichen abgestellt und dabei - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - nicht übersehen, daß der maßgebende Gesamteindruck der Zeichen durch ihre charakteristischen Bestandteile geprägt wird (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 70, 552, 553 - Felina-Britta).

    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Es hat hierzu rechtsfehlerfrei auf die Übereinstimmungen im Gesamteindruck der Zeichen abgestellt und dabei - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - nicht übersehen, daß der maßgebende Gesamteindruck der Zeichen durch ihre charakteristischen Bestandteile geprägt wird (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 70, 552, 553 - Felina-Britta).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Da es auf die Kennzeichnungskraft des Zeichensals ganzes ankommt, konnte das Bundespatentgericht trotz der festgestellten häufigen Benutzung der Anfangssilbe "Rau-" eine hinreichende Kennzeichnungskraft für das konkrete Gesamtzeichen bejahen (vgl. BGH GRUR 66, 436, 438 - VITA-MALZ; 66, 495, 497 - UNIPLAST).
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Daher kann durch ein Drittzeichen, das den gleichen oder einen größeren Abstand vom Widerspruchzeichen als die Neuanmeldung einhält, keine Schwächung des Widerspruchzeichen eintreten (BGH GRUR 66, 432, 435 - Epigran, insoweit nicht in BGHZ 45, 173; ferner BGH GRUR 55, 579, 583 - Sunpearl).
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Daher kann durch ein Drittzeichen, das den gleichen oder einen größeren Abstand vom Widerspruchzeichen als die Neuanmeldung einhält, keine Schwächung des Widerspruchzeichen eintreten (BGH GRUR 66, 432, 435 - Epigran, insoweit nicht in BGHZ 45, 173; ferner BGH GRUR 55, 579, 583 - Sunpearl).
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70
    Da es auf die Kennzeichnungskraft des Zeichensals ganzes ankommt, konnte das Bundespatentgericht trotz der festgestellten häufigen Benutzung der Anfangssilbe "Rau-" eine hinreichende Kennzeichnungskraft für das konkrete Gesamtzeichen bejahen (vgl. BGH GRUR 66, 436, 438 - VITA-MALZ; 66, 495, 497 - UNIPLAST).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57

    Rechtsmittel

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