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BGH, 02.06.1967 - 4 StR 147/67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzucht mit einem Kind und gefährliche Körperverletzung durch dessen geschlechtlichen Missbrauch - Verletzung des Gesetezs durch die Ablehnung der vom Angeklagten eingereichten Beweisanträge - Verfahrensrüge wegen des Unterbleibens der Untersuchung einer ...
Verfahrensgang
- LG Hagen, 01.03.1966 - 21 KLs 32/65
- BGH, 02.06.1967 - 4 StR 147/67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 147/67
Die vom Verteidiger im Schriftsatz vom 10. Januar 1967 vorgetragene Verfahrensrüge, das Landgericht habe "durch die Ablehnung der vom Angeklagten eingereichten Beweisanträge" das Gesetz verletzt, ist nicht in der Form erhoben, die der § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfordert, und darum unzulässig (BGHSt 3, 213;… vgl. auch Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 344 Anm. 2 b und KMR - Müller/Sax - StPO 6, Aufl. § 344 Rz. 14, je mit zahlreichen Hinweisen). - BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur …
Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 147/67
Daß mit der Vollstreckung der einbezogenen Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Hagen bereits begonnen worden ist, und zwar möglicherweise schon vor der Verkündung des angefochtenen Urteils, mußte im angefochtenen Urteil und muß bei der Revisionsentscheidung unberücksichtigt bleiben; die Strafhaft ist vielmehr im Vollstreckungsverfahren anzurechnen (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).