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BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51
Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und …
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstande der Verwaltung und Nutznießung, so ist die Einziehung eines zum eingebrachten Gut gehörenden Kraftwagens gerechtfertigt, den der Ehemann als Transportmittel bei einer Steuerhinterziehung benutzt hat; denn der Ehemann ist als Verwalter des eingebrachten Guts steuerrechtlicher Vertreter der Ehefrau im Sinne der §§ 104, 416 Abs. 1 RAbgO (Fortbildung von BGHSt 2, 320).Er kann ferner darin gefunden werden, daß der Täter die Tat im Rahmen seiner Obliegenheiten als steuerrechtlicher Vertreter des Eigentümers im Sinne der §§ 103 bis 107 AbgO begangen hat (vgl BGHSt 2, 320).
- BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Er kann z.B. in einer auch nur leichten Fahrlässigkeit des Eigentümers bestehen (vgl BGHSt 1, 351; 2, 328) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51]. - BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Er kann z.B. in einer auch nur leichten Fahrlässigkeit des Eigentümers bestehen (vgl BGHSt 1, 351; 2, 328) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51].
- BGH, 29.04.1952 - 1 StR 615/51
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Handel mit unverzollten und …
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Er kann z.B. in einer auch nur leichten Fahrlässigkeit des Eigentümers bestehen (vgl BGHSt 1, 351; 2, 328) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51]. - RG, 29.01.1934 - 3 D 1312/33
Wirkt, wenn mehrere Personen als Gesamtschuldner zu Wertersatz verurteilt worden …
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Auch die Auffassung der Revision, Ersatzfreiheitsstrafen dürften nicht für solche Wertersatzstrafen verhängt werden, für die eine gesamtschuldnerische Haftung bestehe, ist offensichtlich unrichtig (vgl RGSt 68, 37; RG HRR 1939 Nr. 1292; BayObLG JW 1933, 342). - BGH, 09.11.1950 - I ZB 1/50
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Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Der Fall liegt anders als der vom 1. Zivilsenat durch Beschluß vom 9. November 1950 (NJW 1951, 71) entschiedene.
- BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.07.1953 - 5 StR 211/53
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Nimmt aber eine gemeinschaftliche Briefannahmestelle eine Rechtsmittelschrift, die an die Staatsanwaltschaft gerichtet ist, für das Gericht in Empfang, so ist die Rechtsmittelschrift in dem Augenblick bei Gericht eingegangen, wo sie bei der Briefannahmestelle eingeht (vgl. BGH 5 StR 8/53 vom 2.7.53). - BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52
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Der der Bestimmung zugrunde liegende Zweckgedanke weist aber darauf hin, daß die juristische Person auch gemäß § 414 RAbgO mit den Gegenständen, die von ihrem gesetzlichen Vertreter im Rahmen seiner Tätigkeit zu strafbaren Handlungen benutzt worden sind, einzustehen hat (vgl. auch BGHSt 2, 320; Urteil des BGH vom 2. Juli 1953 - 5 StR 8/53 -).