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   BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76   

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https://dejure.org/1976,951
BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76 (https://dejure.org/1976,951)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1976 - 2 ARs 195/76 (https://dejure.org/1976,951)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - 2 ARs 195/76 (https://dejure.org/1976,951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer Jugendstrafanstalt - Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe sowie einer Jugendstrafe - Vollziehen einer Jugendstrafe nach den Vorschriften des Vollzuges für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 375
  • NJW 1976, 1984
  • MDR 1976, 858
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    Weil keines der streitenden Gerichte zuständig ist, kann der Bundesgerichtshof auch nicht gemäß § 14 StPO das zuständige Gericht bestimmen (BGHSt 26, 162, 164).
  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    gemäß § 58 Abs. 2, § 88 Abs. 5 Satz 3 JGG übertragen worden waren, war er nicht befugt, sie weiter zu übertragen (BGHSt 24, 26; 24, 332).
  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    gemäß § 58 Abs. 2, § 88 Abs. 5 Satz 3 JGG übertragen worden waren, war er nicht befugt, sie weiter zu übertragen (BGHSt 24, 26; 24, 332).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 591/54
    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    Daß unter diesen Begriff auch eine Jugendstrafe fällt, ist allseits anerkannt (vgl. zur entsprechenden Formulierung für die Voraussetzungen des Rückfalls - § 48 StGB 1975 - Dreher StGB, 36. Aufl. § 48 Rdn. 3 im Anschluß an BGHSt 7, 300).
  • OLG Celle, 13.06.1975 - 1 Ws 93/75
    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    Ob diese Bestimmung auch dann gilt, wenn der Verurteilte nicht in eine Jugendstrafanstalt aufgenommen worden ist, sondern gemäß § 92 Abs. 2 JGG die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen wird, kann dahin stehen (vgl. für den Fall der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Bedenken des Oberlandesgerichts in Celle NJW 1975, 2253).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 ARs 260/84

    Bestimmung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Jugendstrafe -

    In der Folgezeit übersandte der Jugendrichter in Mönchengladbach die Sache "zuständigkeitshalber" - unter Hinweis auf BGHSt 26, 375; 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78]; Meyer in Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 462 a Rdn. 17 am Ende - der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Münster.

    Die Tatsache, daß sich der Verurteilte wegen Straftaten, die er als Erwachsener begangen hatte, bei Erlaß des Widerrufsbeschlusses in Untersuchungshaft und später bis 16. Juli 1983 in Strafhaft befand, bewirkte keinen Übergang der Zuständigkeit auf eine Strafvollstreckungskammer (BGHSt 28, 351, 353 f - unter Aufgabe von BGHSt 26, 375 - BGH, Beschluß vom 11. August 1983 - 2 ARs 274/83; Chlosta in KK, StPO § 462 a Rdn. 6; Brunner, JGG 7. Aufl. § 85 Rdn. 6; Meyer in Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl. StPO § 462 a Rdn. 19 - unrichtig in Rdn. 17 am Ende, wo BGHSt 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78] mißverstanden und die Aufgabe von BGHSt 26, 375 übersehen wird).

  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden

    Soweit der Entscheidung BGHSt 26, 375 etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung

    Sind Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten zu vollstrecken, so sind für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten

    Sie kann nur in Fällen gegeben sein, in denen der Konzentrationsgrundsatz des § 462 a Abs. 4 StPO eingreift (vgl. hierzu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 2. Juli 1976 - 2 ARs 195/76 -).
  • BGH, 22.06.1977 - 2 ARs 180/77

    Auswirkungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung auf die

    In BGHSt 26, 375 hat der Senat eine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zur Aussetzung einer Restjugendstrafe und zu den damit zusammenhängenden Entscheidungen bejaht, wenn Freiheits- und Jugendstrafe zu vollstrecken und die Jugendstrafe an einem über 24 Jahre alten Verurteilten nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene zu vollziehen ist.
  • BGH, 25.08.1976 - 2 ARs 291/76

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Das ist im Gegensatz zum Jugendrecht, woe der Senat bereits entsprechend entschieden hat (Beschluß vom 2. Juli 1976 - 2 ARs 195/76, zur Veröffentlichung bestimmt), im Wehrstrafrecht nicht der Fall.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1987 - 3 Ws 686/87

    Freiheitsstrafe; Jugendstrafe; Vollstreckung

    Eine Konzentrationsregelung für die Vollstreckung von Freiheits- und Jugendstrafe besteht nicht (vgl. BGHSt 26, 375; OLG Karlsruhe MDR 80, 1037; LR-Wendisch aaO.).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 167/79

    Voraussetzungen für die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts -

    Wie der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79 - im einzelnen ausgeführt hat, sind dann, wenn gegen den Verurteilten Jugendstrafe und Freiheitsstrafe zu vollstrecken sind, für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 154/79

    Zuständigkeitswechsel des für die Vollstreckung zuständigen Richters bei

    Damit hat der Senat die in seinem Beschluß BGHSt 26, 375 = NJW 1976, 1984 vertretene Ansicht aufgegeben, daß bei Verhängung von Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten die Strafvollstreckungskammer unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Aussetzung der Restjugendstrafe zuständig sei.
  • BGH, 17.05.1978 - 2 ARs 126/78

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über einen

    Wird Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen, so verbleibt die Zuständigkeit für Entscheidungen bei dem bisherigen Vollstreckungsleiter, hier also bei dem Jugendrichter in Siegburg (BGHSt 27, 25, 26; BGH, Beschl. vom 23. Dezember 1977 - 2 ARs 415/77 -, der teilweise von BGHSt 26, 375 abweicht und zur Veröffentlichung bestimmt ist).
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 392/77

    Gegenstandsloswerden eines Zuständigkeitsstreites im Hinblick auf die

  • BGH, 05.01.1977 - 2 ARs 382/76

    Übertragbarkeit der Einleitung einer weiteren Vollstreckung nach Widerruf der

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