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   BGH, 02.11.2011 - XII ZB 508/11   

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https://dejure.org/2011,3929
BGH, 02.11.2011 - XII ZB 508/11 (https://dejure.org/2011,3929)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2011 - XII ZB 508/11 (https://dejure.org/2011,3929)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2011 - XII ZB 508/11 (https://dejure.org/2011,3929)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Betreuers und der damit korrespondierenden Bestellung eines neuen Betreuers als Inhalt einer Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers: Zulässigkeit einer nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers: Zulässigkeit einer nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Betreuers und der damit korrespondierenden Bestellung eines neuen Betreuers als Inhalt einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - XII ZB 508/11
    Die Entlassung des Betreuers gemäß § 1908 b BGB und die damit korrespondierende Bestellung eines neuen Betreuers nach § 1908 c BGB sind von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, der ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht ermöglicht, nicht erfasst (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 f. und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 10 f.).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - XII ZB 508/11
    Die Entlassung des Betreuers gemäß § 1908 b BGB und die damit korrespondierende Bestellung eines neuen Betreuers nach § 1908 c BGB sind von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, der ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht ermöglicht, nicht erfasst (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 f. und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 10 f.).
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