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   BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81   

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https://dejure.org/1981,1076
BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81 (https://dejure.org/1981,1076)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1981 - 2 StR 542/81 (https://dejure.org/1981,1076)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 (https://dejure.org/1981,1076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
    Denn der in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigte Angeklagte handeltemit Heroin, um sich Mittel zur Befriedigung seiner Sucht zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).
  • BGH, 10.03.1980 - 3 StR 56/80

    Abgabe Geringer Mengen Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
    Diese durch eine fortgesetzte Handlung verkaufte und abgegebene nicht geringe Gesamtmenge hätte das Gericht bei der Erörterung des besonders schweren Falles im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG berücksichtigen und damit das Vorliegen eines Regelbeispieles nach dieser Vorschrift feststellen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77

    Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
    Zwar führt das Vorliegen eines Regelbeispieles nicht zwangsläufig zur Bejahung eines besonders schweren Falles, sondern begründet nur eine entsprechende widerlegbare Vermutung (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77).
  • BGH, 06.04.1979 - 2 StR 29/79

    Sicherstellung von Betäubungsmittel und Haschischplätzchen - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
    Wenn das Landgericht bei diesem Sachverhalt unter Hinweis auf seine in zahlreichen Verfahren gegen Heroinabhängige gewonnene Sachkunde eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens beim Angeklagten feststellt, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluß vom 6. April 1979 - 2 StR 29/79).
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76

    Anwendbarkeit des gewerbsmäßigen Handelns von Betäubungsmitteln bei Annahme eines

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
    Diese durch eine fortgesetzte Handlung verkaufte und abgegebene nicht geringe Gesamtmenge hätte das Gericht bei der Erörterung des besonders schweren Falles im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG berücksichtigen und damit das Vorliegen eines Regelbeispieles nach dieser Vorschrift feststellen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76).
  • BGH, 20.03.1981 - 2 StR 107/81

    Fehlende Berücksichtigung aller wesentlichen tatbezogenen und täterbezogenen

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
    Es fehlt eine zusammenfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1981 - 2 StR 107/81).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Diese entbindet den Tatrichter Jedoch nicht von einer umfassenden Abwägung aller bedeutsamen tat- und täterbezogenen Umstände, wenn gewichtige, für den Angeklagten sprechende Umstände vorhanden sind, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche

    Wenn die Strafkammer bei dieser Sachlage, insbesondere der Menge des vom Angeklagten regelmäßig verbrauchten Heroins, zu dem Ergebnis gelangt, seine Steuerungsfähigkeit sei wegen starker Heroinabhängigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen (UA S. 10), so kann dies aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl. BGH Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 -).

    Stand die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten für die Strafkammer aber fest, so durfte und mußte sie sie bei der Prüfung berücksichtigen, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt oder die Strafe dem § 29 Abs. 1 BtMG zu entnehmen ist (vgl. BGH Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 - Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83 -).

  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb

    Eine Addition ist zwar hinsichtlich derjenigen Teilmengen statthaft, die der Angeklagte L. fortgesetzt an Dritte abgegeben hat (BGH, Urteile v. 28.4.1981 - 1 StR 121/81; 2.12.1981 - 2 StR 542/81).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der

    Wenn das Landgericht unter diesen Umständen beiden Angeklagten, die unter dem ständigen Druck standen, sich Rauschmittel zu verschaffen, um Entzugserscheinungen zu vermeiden, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zubilligt, so ist das von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; Beschluß vom 5. Oktober 1984 - 2 StR 388/84; vgl. auch Rauch in Eisen, Handbuch der Rechtsmedizin, 1974 Bd. II S. 229/230; Langelüddecke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl. S. 162; Täschner, NJW 1984, 638).
  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83

    Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren

    Der Senat bejaht diese Frage in Anlehnung an die entsprechende Auslegung, die das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF enthaltene Merkmal der Abgabe von Betäubungsmitteln nicht geringer Mengen erfahren hat (BGH, urteile vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1981, 2015 - und vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; vgl. OLG Hamm MDR 1981, 428 [OLG Hamm 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80] und Körner a.a.O. Rdn. 355).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

    Diese entbindet den Tatrichter nicht von einer umfassenden Abwägung aller bedeutsamen tat- und täterbezogenen Umstände, wenn gewichtige für den Angeklagten sprechende Umstände vorhanden sind, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81).
  • BGH, 08.10.1982 - 2 StR 587/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer nicht geringen Menge, Strafaussetzung

    Sie hat jedoch nicht berücksichtigt, daß dann, wenn Umstände vorhanden sind, die geeignet sein können, einen besonders schweren Fall zu verneinen, eine umfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich ist (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; vom 3. Februar 1982 - 2 StR 712/81).
  • BGH, 10.03.1982 - 3 StR 62/82

    Abgabe eines Gemisches mit niedrigem Heroinanteil von insgesamt drei Gramm -

    Die Abgabe eines Gemisches mit niedrigem Heroinanteil von insgesamt drei Gramm erfüllt die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF aber nicht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; Beschlüsse vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 und vom 26. August 1981 - 2 StR 467/81; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1981 - 5 StR 5/81).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

    Sind Umstände vorhanden, die geeignet sein können, einen besonders schweren Fall zu verneinen, so ist eine umfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81).
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