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BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vermerk im Führerschein, "dass der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein zugrunde gelegen hat, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist" als falsche Beurkundung - Nachholung einer Vereidigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 196
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins - …
Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
Dieser Vermerk beweist nicht zu öffentlichem Glauben, daß der Führerscheininhaber im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist (BGHSt 33, 190 [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85]). - BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55
Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
Sie hätte deshalb seine Vereidigung nachholen müssen; denn maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Zeuge gemäß § 60 Nr. 2 StPO endgültig unvereidigt zu bleiben hat, ist nicht der Zeitpunkt der Beschlußfassung, sondern derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 8, 155; BGH, NStZ 1981, 110). - BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68
Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins
Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
Beurkundet in diesem Sinne sind nur die Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann erstreckt (BGHSt 22, 201, 203). - BGH, 12.12.1980 - 2 StR 714/80
Zeuge - Zeugenbeweis - Vereidigung - Entscheidung über die Vereidigung - …
Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
Sie hätte deshalb seine Vereidigung nachholen müssen; denn maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Zeuge gemäß § 60 Nr. 2 StPO endgültig unvereidigt zu bleiben hat, ist nicht der Zeitpunkt der Beschlußfassung, sondern derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 8, 155; BGH, NStZ 1981, 110).
- BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …
Stellt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsberatung heraus, daß der zunächst angenommene Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO nicht mehr begründet ist, muß die Vereidigung des Zeugen nachgeholt werden (BGHSt 8, 155, 157; BGH bei Holtz MDR 1981, 268; BGH StV 1991, 196). - BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95
Jugendstrafrecht - Zuständigkeit - Strafkammer - Eröffnungsbeschluß
Im Fall 5 der Anklage (II Teil E des Urteils) bestehen gegen die Annahme mit Urkundenfälschung in Tateinheit stehender mittelbarer Falschbeurkundung durchgreifende Bedenken (BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 2). - BGH, 06.10.1994 - 4 StR 480/94
Zeugenvernehmung - Vereidigung - Verdacht der Tatbeteiligung - Entscheidung
Abgesehen davon kann die Verteidigung durch die unterbliebene erneute Entscheidung über die Vereidigung irregeführt worden sein und deshalb weiteres Vorbringen und Anträge unterlassen haben (BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 4).