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   BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90   

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https://dejure.org/1991,4450
BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90 (https://dejure.org/1991,4450)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1991 - 1 StR 609/90 (https://dejure.org/1991,4450)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1991 - 1 StR 609/90 (https://dejure.org/1991,4450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermerk im Führerschein, "dass der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein zugrunde gelegen hat, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist" als falsche Beurkundung - Nachholung einer Vereidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
    Dieser Vermerk beweist nicht zu öffentlichem Glauben, daß der Führerscheininhaber im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist (BGHSt 33, 190 [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85]).
  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
    Sie hätte deshalb seine Vereidigung nachholen müssen; denn maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Zeuge gemäß § 60 Nr. 2 StPO endgültig unvereidigt zu bleiben hat, ist nicht der Zeitpunkt der Beschlußfassung, sondern derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 8, 155; BGH, NStZ 1981, 110).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
    Beurkundet in diesem Sinne sind nur die Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann erstreckt (BGHSt 22, 201, 203).
  • BGH, 12.12.1980 - 2 StR 714/80

    Zeuge - Zeugenbeweis - Vereidigung - Entscheidung über die Vereidigung -

    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
    Sie hätte deshalb seine Vereidigung nachholen müssen; denn maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Zeuge gemäß § 60 Nr. 2 StPO endgültig unvereidigt zu bleiben hat, ist nicht der Zeitpunkt der Beschlußfassung, sondern derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 8, 155; BGH, NStZ 1981, 110).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Stellt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsberatung heraus, daß der zunächst angenommene Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO nicht mehr begründet ist, muß die Vereidigung des Zeugen nachgeholt werden (BGHSt 8, 155, 157; BGH bei Holtz MDR 1981, 268; BGH StV 1991, 196).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 588/95

    Jugendstrafrecht - Zuständigkeit - Strafkammer - Eröffnungsbeschluß

    Im Fall 5 der Anklage (II Teil E des Urteils) bestehen gegen die Annahme mit Urkundenfälschung in Tateinheit stehender mittelbarer Falschbeurkundung durchgreifende Bedenken (BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 2).
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 480/94

    Zeugenvernehmung - Vereidigung - Verdacht der Tatbeteiligung - Entscheidung

    Abgesehen davon kann die Verteidigung durch die unterbliebene erneute Entscheidung über die Vereidigung irregeführt worden sein und deshalb weiteres Vorbringen und Anträge unterlassen haben (BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 4).
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