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   BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56   

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https://dejure.org/1957,650
BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56 (https://dejure.org/1957,650)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1957 - V BLw 46/56 (https://dejure.org/1957,650)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - V BLw 46/56 (https://dejure.org/1957,650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 176
  • NJW 1957, 1111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53

    Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
    Ein Streit über die Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts oder des Prozeßgerichts betrifft nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten, weil die nach § 2 LwVG gebildeten Gerichte ebenso wie die Landwirtschaftsgerichte der früheren Britischen Zone Abteilungen der ordentlichen Gerichte sind (BGHZ 12, 254 = RechtdLandw 1954, 132).
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
    Die Abweichungsrechtsbeschwerde kann, wie der erkennende Senat im Beschluß vom 3. Mai 1955 (V BLw 76/54, BGHZ 17, 176 = RechtdLandw 1955, 201) ausgeführt hat, nur auf solche Entscheidungen eines anderen Oberlandesgerichts gestützt werden, die nach dem 8. Mai 1945 ergangen sind, weil die Rechtsbeschwerde vornehmlich der Wahrung der Rechtseinheit auf dem Gebiet des nach dem Zusammenbruch geschaffenen Landwirtschaftsrechts dienen soll.
  • RG, 23.09.1938 - III 19/38

    Beziehen sich die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 21.

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
    Schon das Reichsgericht hat im Urteil vom 23. September 1938 (RGZ 158, 193) unter Hinweis auf die Vorschrift des § 528 Abs. 1 ZPO, wonach prozeßhindernde Einreden, insbesondere die Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts, wenn bei vermögensrechtlichen Ansprüchen für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand oder die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts begründet ist, in der Berufungsinstanz und gemäß § 566 ZPO auch in der Revisionsinstanz nur unter bestimmten Voraussetzungen, geltend gemacht werden dürfen, ausgeführt, daß der Gesetzgeber für das Verhältnis zwischen den allgemeinen und den Arbeitsgerichten eine Sonderregelung getroffen habe, die durch § 48 Abs. 1 des damals geltenden Arbeitsgerichtsgesetzes bestätigt worden sei.
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Die Abgrenzung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgte danach unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Zuständigkeit (vgl. BGHZ 24, 176, 177; 26, 304, 305 f.; BAG, Urteil vom 21.04.1966 - 5 AZR 536/65, AP Nr. 43 zu § 256 ZPO; Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 473/71, AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG; zusammenfassend G. Lüke, Festschrift für Kissel, 1994, S. 709, 710 f., 718 m.w.N.).
  • OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92

    Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein

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  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

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