Rechtsprechung
BGH, 03.05.1983 - 4 StR 107/83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Frist für die Einlegung der Revision durch einen Nebenkläger
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage; …
Demgegenüber hat der 4. Strafsenat in einem nachfolgenden Beschluß vom 3. Mai 1983 - 4 StR 107/83 die Frage nach der Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren ausdrücklich offen gelassen.Hier liegt die Besonderheit aber darin, daß der Bundesgerichtshof schon zuvor nicht nur selbst Zweifel an dieser Rechtsprechung geäußert hatte (NJW 1974, 2244), sondern darüber hinaus in einer nachfolgenden Entscheidung (4 StR 107/83) - diese Entscheidung war (später), wenn auch zu Unrecht, sogar als Beleg dafür herangezogen worden, daß die Nebenklage nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sicherungsverfahren zulässig sei (…Fischer in KK 3. Aufl. § 414 Rdn. 4 a.E.) - zumindest inzident von dieser Rechtsprechung durch Offenlassen der Frage noch weiter in Frage gestellt hatte (vgl. III. 1. a.E.).
- BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem …
Auch in der Folgezeit ist in einigen - vor und nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes ergangenen Entscheidungen - die Frage nach der Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren ausdrücklich offen gelassen worden, wobei "beachtliche Gründe" für eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung anerkannt wurden (NStZ 1996, 244; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Mai 1983 4 StR 107/83 und 24. September 1997 - 2 StR 452/97).