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   BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80   

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https://dejure.org/1981,1894
BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80 (https://dejure.org/1981,1894)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - IVa ZR 195/80 (https://dejure.org/1981,1894)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - IVa ZR 195/80 (https://dejure.org/1981,1894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Nacherben eines Lastenausgleichsberechtigten - Auskunftspflicht des Erbens eines Vorerben im Lastenausgleichsrecht - Zinszuschläge alsTeil einer Lastenausgleichsleistung - Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Lastenausgleichsrechts im materiellen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vorerbennutzung gehört der Zinszuschlag nach § 250 LAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 8
  • NJW 1981, 2350
  • MDR 1981, 917
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 128/70

    Erbschaft auf Grund eines Testaments - Entschädigungsleistung wegen eines

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. April 1972 (IV ZR 128/70 - LM BGB § 2041 Nr. 3), die bei einer Klage des Pflichtteilsberechtigten den Grundbetrag und den Zinszuschlag gleichermaßen als Ersatzvorteil im Sinne der Surrogationsvorschriften angesehen hat, sei auch auf das Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben anzuwenden.

    Das geschah in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des IV. Zivilsenats vom gleichen Tage (IV ZR 128/70 - LM BGB § 2041 Nr. 3).

  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Geltendmachung eines verfolgsbedingten Vertreibungsschadens am Hausrat bei den

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    "Von seiner Zielsetzung her, wegen der vorgesehenen Verteilung der Auszahlung der Hauptentschädigung über einen längeren Zeitraum hin den Geschädigten einen gewissen Ausgleich für die Wartezeit und damit für die "verzögerte Erfüllung" zu geben, nähert sich dieser Zinszuschlag zur Hauptentschädigung im wirtschaftlichen Ergebnis den Verzugszinsen des § 288 BGB an." (BVerwGE 51, 287, 298).
  • BVerwG, 05.05.1966 - III C 84.65

    Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischem berechtigtem Miterben

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, der Lastenausgleichsanspruch könne "im Rahmen des Lastenausgleichsrechts nicht als Ersatz im Sinne des § 2041 BGB für den ... Schaden am Nachlaßgegenstand angesehen werden" (BVerwGE 24, 87, 89; ähnlich NJW 1963, 1266).
  • BVerwG, 27.09.1979 - 3 C 61.77

    Verzinsung einer Hauptentschädigung - Ruhen eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Angesichts dieser Gesetzeslage hat das Bundesverwaltungsgericht den Zinszuschlag immer selbstverständlich als "Zinsanspruch", als "gesetzliche Nebenforderung", als "Zinsen" bezeichnet und vom "Verzinsungszeitraum" und der "Nebenforderung auf Zinsen" (zuletzt BVerwGE 58, 306, 310 ff) oder von "Frühverzinsung" (ZLA 1977, 172, 173; RLA 1978, 40 ff) gesprochen.
  • BVerwG, 27.07.1961 - III C 310.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Aus diesem Grunde gilt nach § 229 Abs. 1 Satz 3 LAG der Nacherbe allein in dem Fall als Geschädigter, in dem der Nacherbfall vor dem 1. April 1952 eingetreten und der Erblasser schon vor dem Schadenseintritt verstorben ist, während sonst immer der Vorerbe und ggfs. sein Erbe als Geschädigter und Anspruchsberechtigter gelten (ständige Rechtsprechung des BVerwG vgl. BVerwGE 13, 12 sowie RLA 1963, 233 = ZLA 1963, 150 u. ZLA 1964, 243).
  • BGH, 16.12.1965 - III ZR 98/64

    Lastenausgleichsansprüche des Vorerben als Surrogate i. S. des § 2111 BGB

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat deshalb im Jahre 1965 für das allein nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Verhältnis des Nacherben zum Vorerben entschieden, daß Lastenausgleichsleistungen der Surrogation gemäß § 2111 BGB unterliegen können (BGHZ 44, 336 ff [BGH 16.12.1965 - III ZR 98/64]).
  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 138/70

    Zahlung von Lastenausgleichsleistungen wegen eines kriegsbeschädigten

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    In einem Fall, in dem der Schaden noch der Erblasserin entstanden, diese aber vor dem Stichtag des 1. April 1952 verstorben war, hat er die Surrogationsvorschriften zugunsten eines Vermächtnisnehmers für entsprechend anwendbar erklärt (Urteil vom 19. April 1972 - IV ZR 138/70 - LM BGB § 2164 Nr. 1).
  • BVerwG, 10.01.1963 - III C 53.60

    Feststellung und Entschädigung von Hausratverlust - Nacherbin als unmittelbar

    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Aus diesem Grunde gilt nach § 229 Abs. 1 Satz 3 LAG der Nacherbe allein in dem Fall als Geschädigter, in dem der Nacherbfall vor dem 1. April 1952 eingetreten und der Erblasser schon vor dem Schadenseintritt verstorben ist, während sonst immer der Vorerbe und ggfs. sein Erbe als Geschädigter und Anspruchsberechtigter gelten (ständige Rechtsprechung des BVerwG vgl. BVerwGE 13, 12 sowie RLA 1963, 233 = ZLA 1963, 150 u. ZLA 1964, 243).
  • BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60
    Auszug aus BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, der Lastenausgleichsanspruch könne "im Rahmen des Lastenausgleichsrechts nicht als Ersatz im Sinne des § 2041 BGB für den ... Schaden am Nachlaßgegenstand angesehen werden" (BVerwGE 24, 87, 89; ähnlich NJW 1963, 1266).
  • BGH, 29.06.1983 - IVa ZR 57/82

    Herausgabepflicht eines Vorerben an den Nacherben - Recht des Vorerben zur

    Dabei wird aber nicht übersehen werden dürfen, daß die Nutzungen der Vorerbschaft gemäß § 2111 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich dem Vorerben (z.B. BGHZ 81, 8, 12; 78, 177, 188), [BGH 06.10.1980 - II ZR 268/79]und zwar auch dem befreiten Vorerben gebühren und ihm als freies Vermögen zufließen.
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 220/88

    Einbringen von Nachlaßgegenständen als Einlage in eine KG durch einen Vorerben

    Von der Surrogation auf den Nacherben machte § 2111 Abs. 1 Satz 1 BGB allerdings eine Ausnahme, soweit ein Erwerb dem Vorerben gebührt, nämlich für die Gewinnanteile (§§ 99, 100 BGB), die auf die Dauer der Vorerbschaft entfallen (vgl. auch BGHZ 81, 8).
  • FG Düsseldorf, 13.12.1995 - 4 K 3779/92

    Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides; Herausgabepflicht wegen eines

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  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Ebenfalls der frühere IV. Zivilsenat (vgl. Urteil vom 19. April 1972 - IV ZR 128/70 - WM 1972, 803, 804) hat schließlich entschieden, daß die für einen Vertreibungsschaden nach dem Lastenausgleichsgesetz zugebilligten Ausgleichsleistungen der Berechnung des Pflichtteils als Ersatzvorteile zugrunde zu legen sind, wobei als Ausgleichsleistung in diesem Zusammenhang auch der Zinszuschlag nach § 250 Abs. 3 LAG anzusehen ist (vgl. auch BGHZ 81, 8).
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