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BGH, 03.08.2004 - 1 StR 288/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 58a Abs. 1 Satz 2 StPO
Grundsätzliche Verpflichtung zur Videoaufzeichnung der Vernehmung einer schutzbedürftigen Zeugin im Ermittlungsverfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Beweismittels der Videoaufzeichnung bei schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen des Opfers
- Judicialis
StPO § 58a Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 58a Abs. 1
Pflicht zur Videoaufzeichnung der Vernehmung eines kindlichen Opfers einer Sexualstraftat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 336 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.2004 - 1 StR 273/04
Gebotene Videoaufzeichnung der Vernehmung einer schutzbedürftigen Zeugin im …
Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 288/04
Wird, wie hier, wegen des Verdachts ermittelt, eine noch nicht 16 Jahre alte Jugendliche sei Opfer schwerwiegender Sexualstraftaten geworden, so begründet § 58a Abs. 1 Satz 2 StPO eine grundsätzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, die Aussagen der Jugendlichen aufzuzeichnen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 2004 - 1 StR 273/04;… Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. Nachtrag, § 58a Rdn. 17 jew. m.w.N.).