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   BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74   

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https://dejure.org/1974,5090
BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74 (https://dejure.org/1974,5090)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1974 - 5 StR 233/74 (https://dejure.org/1974,5090)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1974 - 5 StR 233/74 (https://dejure.org/1974,5090)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Ablehnungsgrundes bezüglich eines beisitzenden Richters - Vornahme einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter bei der Strafzumessung

 
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  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Für die Beurteilung von Ablehnungsgründen ist nicht nur die eigene Einstellung des Angeklagten maßgebend, sondern es kommt nur auf solche vernünftigen Gründe an, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 341).

    Es Inhalts des fehlt am ausreichenden Vortrag des Inhalts des Ablennungsgesuchs und des darauf ergangenen Beschlusses (BGHSt 21, 334, 340; BGH bei Dallinger in MDR 1972, 387).

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Die von dem Mitangeklagten S. verwirklichten und bekannten Erschwerungsgründe sind ihm deshalb zuzurechnen (BGHSt 2, 344, 346).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Die Revision verkennt selbst nicht, daß allein die Mitwirkung der beiden Richter in der früheren Hauptverhandlung ein Grund für die Besorgnis ihrer Befangenheit nicht abgibt (vgl. BGHSt 24, 336, 337).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Jedenfalls hätten bei dem geringen Tatbeitrag des bislang nicht bestraften Angeklagten neben dem Gewicht der Tat die persönlichkeitsbegründenden Beziehungen zur Straftat festgestellt werden müssen (BGHSt 16, 261, 263; 5 StR 96/70 vom 28. April 1970 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Ihre Berufung auf BGHSt 22, 114 geht fehl, weil die Tat nicht in erheblichem Abstand vom Halteort, sondern unmitelbar nach dem Anhalten neben dem Fahrzeug ausgeführt wurde (BGHSt 5, 280, 282).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Das übrige Vorbringen ist unbeachtlich, weil weitere Ablehnungsgründe wegen der zeitlichen Grenze des § 25 StPO im Revisionszuge nicht nachgeschoben werden dürfen (vgl. BGHSt 21, 85, 88).
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Ihre Berufung auf BGHSt 22, 114 geht fehl, weil die Tat nicht in erheblichem Abstand vom Halteort, sondern unmitelbar nach dem Anhalten neben dem Fahrzeug ausgeführt wurde (BGHSt 5, 280, 282).
  • BGH, 28.04.1970 - 5 StR 96/70

    Anforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 03.09.1974 - 5 StR 233/74
    Jedenfalls hätten bei dem geringen Tatbeitrag des bislang nicht bestraften Angeklagten neben dem Gewicht der Tat die persönlichkeitsbegründenden Beziehungen zur Straftat festgestellt werden müssen (BGHSt 16, 261, 263; 5 StR 96/70 vom 28. April 1970 - nicht veröffentlicht).
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