Rechtsprechung
BGH, 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 14 Abs 2 Nr 7 Halbs 2 BRAO
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch Kooperation des Einzelanwalts in der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
- rewis.io
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch Kooperation des Einzelanwalts in der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 42 Abs. 6 S. 2
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Hessen, 25.11.2008 - 2 AGH 25/07
- BGH, 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09
- BGH, 05.11.2013 - AnwZ (B) 23/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 4 m.w.N.).Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer derartigen Gefährdung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 8).
a) Sind im Laufe des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei entfallen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem nach § 40 Abs. 4, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a.F. entsprechend anzuwendenden Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 13).
- BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04
AGH Frankfurt am Main
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09
Es darf keine Forderung auf unabsehbare Zeit offen bleiben (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271, 1272). - BGH, 06.11.1998 - AnwZ (B) 25/98
Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Berücksichtigung einer nachträglichen …
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09
Der Anwalt muss dazu im Einzelnen belegen, dass er die gegen ihn gerichteten Forderungen getilgt hat oder in einer Weise zu erfüllen vermag, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wieder als geordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1998 - AnwZ (B) 25/98, BRAK-Mitt. 1999, 36).
- AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 10/17
Zulassung: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls
Dass der Kläger im Insolvenzverfahren mit dem Verwalter kooperiert, reicht dagegen nicht aus, um die Interessen der Rechtssuchenden nicht als gefährdet anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.09.2013 - AnwZ (B) 23/09, zitiert nach Juris). - AGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2014 - 1 AGH 10/14
Widerruf einer Rechtsanaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Versäumung der …
Auf ein Verschulden des Anwalts kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 03.09.2013, AnwZ (B) 23/09).