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   BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54   

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https://dejure.org/1954,3528
BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54 (https://dejure.org/1954,3528)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1954 - 6 StR 230/54 (https://dejure.org/1954,3528)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1954 - 6 StR 230/54 (https://dejure.org/1954,3528)
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  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 146/54
    Auszug aus BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54
    Dies ist der Fall, wenn der Gedankeninhalt so, wie er bei verständiger Auslegung zu werten ist, die Strafbarkeit einer schuldfähigen Person aus den §§ 80, 81 StGB begründen würde, welche die Schrift in Kenntnis und mit dem Willen, den hochverräterischen Plan zu fördern, verbreitet (6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954; ferner die zum Abdruck bestimmten Entscheidungen 6 StR 82/54 vom 1. September 1954 und 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).

    Es muss daher für die Bestimmtheit eines hochverräterischen Unternehmens genügen, dass der Plan nach Zeit, Ort und Art seiner Durchführung in seinen Grundzügen hinreichend bestimme ist (für den Begriff der Bestimmtheit in zeitlicher Hinsicht vgl das zum Abdruck bestimmte Urteil 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).

  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
    Auszug aus BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54
    Dies ist in § 97 StGB gegenüber § 84 StGB der Fall (vgl 6 StR 82/54 vom 1. September 1954 NJW 1954, 1614).

    Dies ist der Fall, wenn der Gedankeninhalt so, wie er bei verständiger Auslegung zu werten ist, die Strafbarkeit einer schuldfähigen Person aus den §§ 80, 81 StGB begründen würde, welche die Schrift in Kenntnis und mit dem Willen, den hochverräterischen Plan zu fördern, verbreitet (6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954; ferner die zum Abdruck bestimmten Entscheidungen 6 StR 82/54 vom 1. September 1954 und 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).

  • BGH, 05.05.1954 - 6 StR 42/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54
    Denn der im Flugblatt geforderte Kampf soll erkennbar dem Bestand der Parlamente in Bund und Ländern als verfassungsmässigen Einrichtungen gelten, sich aber nicht darin erschöpfen, sie in einem Einzelfall unbeschadet ihres Bestandes auszuschalten (vgl 6 StR 42/54 vom 5. Mai 1954).
  • BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54
    Dies ist der Fall, wenn der Gedankeninhalt so, wie er bei verständiger Auslegung zu werten ist, die Strafbarkeit einer schuldfähigen Person aus den §§ 80, 81 StGB begründen würde, welche die Schrift in Kenntnis und mit dem Willen, den hochverräterischen Plan zu fördern, verbreitet (6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954; ferner die zum Abdruck bestimmten Entscheidungen 6 StR 82/54 vom 1. September 1954 und 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).
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