Rechtsprechung
BGH, 03.11.1964 - III ZR 62/64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,7343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- BGH, 03.11.1964 - III ZR 62/64
- BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.03.1965 - V ZB 10/64
Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung …
Im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1964, III ZR 62/64, VersR 1964, 1306, ist einem solchen Versuch der Ausweitung grundsätzlich mit der zutreffenden Erwägung begegnet worden, die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO setze im Interesse der Rechtssicherheit der Möglichkeit, einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen, eine zeitliche Grenze; deshalb sei gegen ihre Versäumung Wiedereinsetzung unzulässig.