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BGH, 03.11.2003 - AnwZ (B) 61/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Antrag, der Antragsgegnerin die Erstattung der den Antragstellern im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen aufzugeben
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 201 Abs. 1; ZPO § 91
Erstattung von Auslagen im Verfahren vor den Anwaltsgerichten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00
Kostenerstattung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof
Auszug aus BGH, 03.11.2003 - AnwZ (B) 61/03
Da sich die Antragsteller im Beschwerdeverfahren selbst vertreten haben, steht ihnen kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren und Auslagen zu (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Oktober 2002 - AnwZ (B) 37/00, BRAK-Mitt. 2003, 24). - BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67
Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)
Auszug aus BGH, 03.11.2003 - AnwZ (B) 61/03
Diese Vorschrift ist auch im Beschwerdeverfahren anwendbar (BGHZ 50, 197, 198).