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   BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10   

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https://dejure.org/2011,2576
BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10 (https://dejure.org/2011,2576)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2011 - IX ZB 136/10 (https://dejure.org/2011,2576)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2011 - IX ZB 136/10 (https://dejure.org/2011,2576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Aufklärung des Schuldners über die Folgen der unterlassenen Mitwirkung bzgl. des Drohens der Versagung der Restschuldbefreiung im Falle einer unentschuldigten Verweigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296 Abs. 2 S. 2, 3
    Notwendigkeit der Aufklärung des Schuldners über die Folgen der unterlassenen Mitwirkung bzgl. des Drohens der Versagung der Restschuldbefreiung im Falle einer unentschuldigten Verweigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1995, 2095, 2096; BVerfGE 86, 133, 144).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 274/10

    Restschuldbefreiung: Versagung bei Verweigerung der Mitwirkung seitens des

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Schuldner im Hinblick auf die einschneidenden Wirkungen des § 296 Abs. 2 Satz 2, 3 InsO in geeigneter Weise darüber aufzuklären, dass das Unterlassen der Mitwirkung, die allerdings nicht erzwungen werden kann, sanktionsbewehrt ist und im Falle einer unentschuldigten Verweigerung schon deshalb die Versagung der Restschuldbefreiung droht (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010, IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 22; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 274/10, WM 2011, 1280 Rn. 7).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Schuldner im Hinblick auf die einschneidenden Wirkungen des § 296 Abs. 2 Satz 2, 3 InsO in geeigneter Weise darüber aufzuklären, dass das Unterlassen der Mitwirkung, die allerdings nicht erzwungen werden kann, sanktionsbewehrt ist und im Falle einer unentschuldigten Verweigerung schon deshalb die Versagung der Restschuldbefreiung droht (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010, IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 22; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 274/10, WM 2011, 1280 Rn. 7).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 7).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 7).
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