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   BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96   

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https://dejure.org/1996,6569
BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96 (https://dejure.org/1996,6569)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1996 - 4 ARs 6/96 (https://dejure.org/1996,6569)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - 4 ARs 6/96 (https://dejure.org/1996,6569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit ab einem gesicherten medizinisch-psychiatrischen Erfahrungssatz von 2,0 bzw. 2,2 Promille BAK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    Der 4. Strafsenat hat die Existenz eines gesicherten medizinisch-psychiatrischen Erfahrungssatzes, ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2, 0 %o (bzw. 2,2 %o bei schwerwiegenden Gewalttaten) an aufwärts sei die Schuldfähigkeit des Täters stets (d.h. ausnahmslos) im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert, nicht behauptet; er hat lediglich die Auffassung vertreten, daß eine solche BAK auf eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "hindeutet" (BGHSt 37, 231, 234).

    Der 4. Strafsenat sieht sich deshalb auch in seiner Auffassung bestärkt, daß, wenn die BAK von 2 %o und mehr "alleiniges Beurteilungskriterium (ist), der Richter vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB auszugehen hat" (BGHSt 37, 231, 239).

    Soweit er allerdings diesen Kriterien gegenüber der BAK eine "allenfalls untergeordnete Rolle" zugewiesen und im Ergebnis eine BAK von 2 %o und mehr als "einzigen berücksichtigungsfähigen Umstand angesehen hat, der unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führt" (BGHSt 37, 231, 244), hält er daran so nicht fest.

    In der Entscheidung BGHSt 37, 231 hat der Senat ausdrücklich eine Beurteilung der Steuerungsfähigkeit eines alkoholisierten Täters nach psychopathologischen Kriterien nicht ausgeschlossen, sondern auf die Möglichkeit hingewiesen, durch eine subtile Psychodiagnostik "aus dem Erscheinungsbild, dem (Leistungs-)Verhalten des Täters und sonstigen Umständen (...) sichere Rückschlüsse auf ein erhaltengebliebenes oder beeinträchtigtes Hemmungsvermögen zu ziehen" (a.a.O. S. 241).

  • BGH, 30.10.1996 - 3 ARs 17/96
    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    Allgemein lassen sich daher höchstens einige Grundsätze aufstellen: Umstände, die im konkreten Tatgeschehen und/oder in der Täterpersönlichkeit gefunden werden und gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen können, sind etwa - wie der 3. Strafsenat in seinem Antwortbeschluß vom 30. Oktober 1996 - 3 ARs 17/96 - zu Recht bemerkt -, eine schnelle Situationserkennung und angepaßte Reaktion auf neue, plötzlich hervortretende Situationen im Rahmen komplexer Handlungsabläufe.
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    Ebenso hat der Senat etwa in der Entscheidung BGHR StGB § 21 BAK 29 die Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit durch das Tatgericht in einem Fall gebilligt, in dem sich die Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum in jeder Hinsicht einer Eingrenzung entzogen, die Tatopfer aber "keine irgendwie gearteten Beeinträchtigungen" des Angeklagten bemerkt hatten und dieser sich "unauffällig und situationsgerecht verhalten" hatte.
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    So hat er - wie auch der anfragende Senat nicht verkennt (vgl. BA S. 32) - wiederholt entschieden, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon eine geringere Alkoholisierung zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen könne (zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    Damit steht die Rechtsprechung des 4. Strafsenats in Einklang, der auch den Umständen der Tatausführung, welche auf "schlichten Handlungsmustern" beruht (z.B. Schlagen, Treten, Würgen), die Eignung abspricht, die Indizfunktion einer hohen BAK zu entkräften (BGH NStZ 1996, 227).
  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    Die Überzeugung des Tatrichters, trotz einer BAK von 2 %o und mehr sei die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht erheblich eingeschränkt gewesen, ist deshalb nur dann rechtsfehlerfrei, wenn das Urteil erkennen läßt, daß sich der Tatrichter des Umstandes bewußt ist, daß ein ungestörtes Leistungsverhalten nicht ohne weiteres geeignet ist, die durch die BAK begründete Vermutung auszuräumen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96); dabei hat er auch zu bedenken, daß das Leistungsverhalten unter Umständen nur wenig darüber auszusagen vermag, ob der Täter trotz hoher alkoholischer Beeinflussung noch über die voll erhalten gebliebene Fähigkeit verfügte, den Tatanreizen zu widerstehen.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
    Auszug aus BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96
    Der 4. Strafsenat tritt der vom 1. Strafsenat zu Ziff. 2 des Beschlusses vom 9. Juli 1996 - 1 StR 511/95 - vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    (4) Der 4. Strafsenat hat durch Beschluß vom 6. November 1996 (4 ARs 6/96 = NStZ-RR 1997, 162) erklärt, daß seine Rechtsprechung der vom erkennenden Senat beabsichtigten Entscheidung nicht entgegenstehe.
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