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BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis - Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines schizophrenen Angeklagten - Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1968 - VI ZR 168/67
Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde über Gesundheitszustand eines …
Auszug aus BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68
Das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit - nicht nur für die öffentliche Ordnung - ist damit genügend dargetan (vgl. BGH NJW 1968, 2288 Nr. 3). - BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65
Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt nach zwei …
Auszug aus BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68
Insoweit kann gegen das Urteil auch nicht eingewandt werden, daß das Landgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BGHSt 20, 232, 233) [BGH 29.06.1965 - 5 StR 228/65] außer acht gelassen habe. - BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
Auszug aus BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68
Denn selbst geringfügige Rechtsverletzungen können eine Maßnahme nach § 42 b StGB begründen, wenn sie dafür kennzeichnend sind, daß vom Beschuldigten künftige schwerwiegende Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit befürchtet werden müssen (BGHSt 5, 140; BGH LM StGB § 42 b - Nr. 10; BGH NJW 1967, 297). - BGH, 13.10.1959 - 2 ARs 171/59
Auszug aus BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68
Etwaige inzwischen eingetretene wesentliche Änderungen der tatsächlichen oder persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, aus denen sich nachträgliche Bedenken gegen die Durchführung der Unterbringungsanordnung ergeben könnten, müßten im Rahmen des § 42 f Abs. 3 und 4 StGB geltend gemacht werden (vgl. auch BGH NJW 1960, 394 Nr. 12 betr. LG Waldshut).
- BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher …
An einer solchen Entscheidung der Rechtsfrage ist der Senat auch nicht durch die Entscheidungen des 4. Strafsenats vom 13. November 1959 - 4 StR 301/59; vom 1. August 1962 - 4 StR 209/62, BGHSt 17, 399; des 5. Strafsenats vom 22. Dezember 1959 - 5 StR 570/59; des 1. Strafsenats vom 6. Dezember 1960 - 1 StR 520/60 und vom 4. Februar 1968 - 1 StR 276/68 gehindert.