Rechtsprechung
BGH, 04.04.1960 - III ZR 91/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 32, 149
- NJW 1960, 1199
- MDR 1960, 571
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 20.12.1915 - VI 273/15
Zur Anwendung des § 12 des Kraftfahrzeuggesetzes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04
Unbeschränkte Gastwirtshaftung: Diebstahl von Schmuck und Bargeld aus einem …
Soweit dem Kläger eine schuldhafte Mitverursachung vorzuwerfen ist, vermag dies die Haftung der Beklagten - gemäß § 702 Abs. 3 BGB - nicht auszuschließen (BGHZ 32, 149). - BGH, 11.07.1974 - III ZR 114/72
Gastwirtshaftung
Erst danach ist der Haftungsbeschränkung Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 32, 149). - OLG München, 16.02.1990 - 21 U 4913/89 Nachdem die Klägerin in der Berufungsinstanz nur noch einen Betrag von 10123,20 DM geltend gemacht hat, sind von diesem Betrag 3874, 40 DM als auf jeden Fall unbegründet abzuweisen (vgl. Zur Berechnung Palandt/Thomas, BGB , 49. Aufl. 1990, § 702, 4 unter Hinweis auf BGHZ 32, 149).